Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 91

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einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Fließgewässer bis zum Jahr 2015 zu erreichen.

Wie der Rechnungshof feststellt, wird dieses Ziel nicht erreicht. Als Gründe werden schwierige technische Durchführbarkeiten und damit verbunden hohe Kosten von­seiten des Bundes und der Bundesländer angeführt. Österreich nützt daher die Mög­lichkeit einer Fristverlängerung auf 2021 bis 2027. Im Jahr 2009 entsprachen 64 Pro­zent der österreichischen Fließgewässer, in Niederösterreich sogar 69 Prozent, nicht den Zielvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Der Rechnungshof vermerkt in seinem Bericht auch kritisch, dass viele Umsetzungen der Maßnahmen erst in den letzten Perioden angesetzt werden. Die vom Bun­desminister geschätzten Kosten für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 betragen rund 3 Milliarden €, wobei diese Zahlen laut Rechnungshofbericht auf unsicheren Grundlagen und teilweise Schätzungen beruhen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, auch die Auswirkung der Wasserrahmen­richtlinie auf die Wasserkraftnutzung und das damit verbundene Spannungsfeld zwischen Wasserkraft und Ökologie wurde untersucht. Festgestellt wird hier, dass mit der Errichtung eines Wasserkraftwerkes oft eine Verschlechterung der Wasserqualität oder auch Probleme mit Restwassermengen entstehen können.

Der Rechnungshof hat 13 Empfehlungen ausgesprochen. Eine davon darf ich Ihnen abschließend zur Kenntnis bringen, weil sie meiner Meinung nach das Problem bei der Umsetzung dieser Richtlinie zeigt. Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht:

„Da sich die Verpflichtung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an die Republik Österreich richtet, wesentliche Teile davon aber in der Kompetenz der Länder liegen,“ wäre „eine einheitliche und strategisch ausgerichtete Vorgangsweise aller Gebiets­körperschaften durch entsprechende Koordinierung sicherzustellen.“

Genau diese Strategie fehlt aber in Österreich. Daher ersuche ich das Ministerium, dafür die entsprechenden Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.36.25

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Vorredner hat das schon ausgeführt: Die Umsetzung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie steht natürlich in einem klaren Kontext zur aktuellen Situation, was die Hochwasserkatastrophe betrifft; und ich glaube, die aktuelle Situation zeigt uns, dass wir die Gefahren der Natur ernst nehmen müssen, dass zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur vieles getan wurde, getan wird, aber auch in Zukunft hier noch vieles zu tun ist.

Realität ist aber auch – und das wurde im Ausschuss ja betont –, dass es bei Natur­gefahren nie einen hundertprozentigen Schutz gibt. Daher müssen wir das machen, was möglich ist. Es wurde ja bereits Dank ausgesprochen an die Feuerwehr, das Bun­desheer, die Rettung, die Polizei, an die Organisationen und an die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer.

Ich glaube, man sollte auch Dank aussprechen für die Solidarität, die über das ganze Land gegangen ist, wenn es um Sach- und Geldspenden, aber auch um Zeitspenden gegangen ist. Danke dafür! Ich bedanke mich heute auch bei den Medien. Es wurden viele Bilder und Botschaften ausgesendet, es wurde über die aktuelle Situation infor­miert und auf diese hingewiesen, und damit wurden die Menschen eben aufmerksam


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