Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 90

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 2419 der Beilagen über die Petitionen Nr. 128, 157, 181, 185, 193 und 194, 197 und 198 sowie 203 als auch über die Bürgerinitiativen Nr. 53 bis 55 und 57 bis 60 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.31.44 3. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/2 (III-306/2415 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/12 (III-370/2417 d.B.)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun gelangen wir zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.32.23

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es mag vielleicht für viele Zuse­herinnen und Zuseher nicht verständlich sein, wenn sich dieses Parlament einige Tage nach einem Jahrhunderthochwasser, das enorme Schäden in Österreich angerichtet hat, mit einem Bericht über ökologische Zustände von Fließgewässern in diesem Land auseinandersetzt. Aber die Rechnungshofprüfung wurde bereits Ende 2010 durchge­führt und ist als Bericht in diesem Hause zu behandeln.

Gestatten Sie mir trotzdem, noch einmal den vielen freiwilligen Helferinnen und Hel­fern, den Feuerwehren, den Einsatzorganisationen ein herzliches Dankeschön zu sagen für ihren Einsatz bei diesem Hochwasser, für ihre anzuerkennenden Leistungen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit der Überprüfung der Wasser­rahmenrichtlinie und deren Umsetzung hinsichtlich der Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie der Länder Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol soll erhoben werden, ob die bisher getroffenen Maßnahmen geeignet sind, das Ziel der Wasser­rahmenrichtlinie zu erreichen.

Die Wasserrahmenrichtlinie wurde bereits 2003 durch eine Novelle des Wasser­rechtsgesetzes in nationales Recht übertragen. Primäres Ziel dieser Richtlinie ist es,


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