Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 92

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gemacht. Also vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Mag. Lapp.)

Der Prüfbericht zeigt uns, dass es gerade bei der Umsetzung dieser Wasser­rahmenrichtlinie Kompetenzzersplitterungen gibt, was die Gebietskörperschaften betrifft, wenn es um Planung, Finanzierung und Genehmigung geht. Rechnungs­hofpräsident Moser hat im Ausschuss klar betont, dass wir für Betroffene Klarheit und Rechtssicherheit brauchen, wenn es um die Anerkennung und Vergütung von Schäden geht, und es kann nicht sein, dass es hier Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.

Die Empfehlungen des Rechnungshofs beinhalten einen Pakt an Maßnahmen: dass wir uns bei der Vorgangsweise strategisch koordinieren, in Abstimmung zwischen Bund, Land, Gemeinden und Wasserbenutzungsanlagen, dass wir klare Vorgaben brauchen, was die Finanzierbarkeit und Planungsperioden betrifft. Wir brauchen aber auch Verfahren zur ökologischen Mindestwasserführung, und diese sollten auch laufend evaluiert werden.

Weiters fordert der Rechnungshof dazu auf, dass wir Richtlinien für funktionsfähige Fischaufstiegshilfen und technische Voraussetzungen für Fischabstiegshilfen klären. Es sollten Regionalprogramme ausgearbeitet werden, und ich glaube, insgesamt brauchen wir kurzfristige Maßnahmen, die bis 2015 greifen müssen und sollen und prioritär umgesetzt werden müssen. Aber es ist eben gefordert, dass wir bis 2027 die EU-Zielsetzung umsetzen und dass wir dies mit Nachdruck verfolgen.

Die größte Herausforderung liegt aber, glaube ich, in der Raumordnung und in der Einhaltung der Gefahrenzonenpläne, wenn es darum geht, dass wir in den Roten Zonen ja in der Vergangenheit sicher da und dort Fehler gemacht haben. Diese sollten in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Die Auseinandersetzung insgesamt wird auf die Frage ausgerichtet sein, wie wir die ökologischen Ansprüche und Anforderungen mit dem ökonomischen Nutzen und den ökonomischen Zielen vereinbaren können. Dazu gibt uns dieser Rechnungshofbericht Vorgaben und Aufgaben, und diese sollten wir ernst nehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.40.17

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Prä­sident des Rechnungshofs! An den Berichten, die heute insgesamt zu verhandeln sind, sieht man am heutigen Tag, an der heutigen Tagesordnung einmal, womit wir uns hier im Parlament befassen: Volksanwaltschaft, Bürgeranliegen im Rahmen der Petitionen und jetzt Rechnungshof als Hilfsorgan des Parlaments. Es ist sehr wichtig, auch da wieder zu Gesicht zu bringen, nicht nur zu einer späten Nachtzeit, welche Leistungen der Rechnungshof erbringt.

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine Prüfung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol. Da klingt schon einmal der Titel nach sehr viel Arbeit. Aber in diesem sehr umfangreichen Bericht, den ich hier herausgreife, sieht man einmal, mit welcher Expertise der Rechnungshof arbeitet. Es geht hier nicht nur um Fragen der Finanz, der Buchhaltung, der Wirtschaftlichkeit, sondern es geht auch um Programme. Es geht auch darum: Wie wird umgesetzt?

 


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