Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 94

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dass die Empfehlungen, die der Rechnungshof abgibt, dann endlich auch einmal Folgen in den weiteren politischen Entscheidungen hätten, die wir hier treffen. Letztlich ist es unsere Verantwortung, ob das dann auch umgesetzt wird oder nicht.

Ich glaube, es ist gerade auch jetzt nach den Hochwasserereignissen, nach den katastrophalen Hochwasserereignissen der richtige Zeitpunkt, über den Zustand unserer Gewässer und über den Zustand unserer Naturräume zu sprechen. Denn genauso wie beim Gewässerschutz erreichen wir die Vorgaben, die es gibt, die ökologischen Vorgaben, die es auch vonseiten der EU gibt, eben nicht nur für die Gewässer nicht, sondern auch für unsere Naturräume und für den Naturschutz nicht. In beiden Bereichen gibt es bereits massive Nachbesserungsaufforderungen vonseiten der Europäischen Union.

Wir Grüne sagen schon immer, seit es uns gibt, dass wir mit unseren Naturräumen, mit unserer Umwelt anders umgehen müssen, weil das nun einmal unsere Lebens­grundlage ist. Ich glaube, die jüngsten Ereignisse sollten uns zeigen, dass wir auch hier in unseren politischen Entscheidungen grundlegend umdenken müssen – die Mehrheit hier im Haus grundlegend umdenken muss! – und wir, wenn es um Beschlüsse im Bereich Gewässerschutz und Naturschutz geht, die Hochwasser­ereignisse und auch die Vorgaben, die es nun einmal gibt, entsprechend berück­sichtigen müssen.

Die Analyse des Rechnungshofs zeigt es ganz klar: 64 Prozent unserer Fließgewässer in Österreich erreichen den geforderten guten oder sehr guten ökologischen Zustand nicht! Die Ziele müssen wir zwar erst 2027 erreichen, aber es wird im Bericht auch ganz klar festgehalten, dass die Zielerreichung mehr als fraglich ist, weil eben ein Großteil der Maßnahmen erst sehr, sehr spät angesetzt wird, nämlich nach 2020. Jeder, glaube ich, weiß und kann verstehen, dass, wenn man ökologische Maßnahmen setzt, diese ja nicht von heute auf morgen wirken, sondern dass das auch ein bisschen Zeit braucht. Deswegen ist es unsere Forderung – und ich freue mich, dass der Rechnungshof das unterstützt –, dass wir so schnell wie möglich mit den Maßnahmen zum Schutz unserer Gewässer und zur Verbesserung des Zustandes unserer Ge­wässer beginnen müssen.

Für die Anregungen, die in diesem Bericht zu finden sind, bin ich sehr, sehr dankbar, weil ich glaube, dass das wesentlich dazu beitragen kann, dass es hier zu einem Umdenken kommt. Erstens geht es eben darum, mit den Maßnahmen so schnell wie möglich zu beginnen. Bei den Wasserkraftwerksbauten, die ja mit der Wasser­rahmenrichtlinie in Konkurrenz stehen, geht es um Optimierung vor Neubau. Ich glaube, wir sollten uns gut überlegen, wenn es darum geht, weitere Wasserkraft­poten­ziale zu heben, um die Energiewende auch zu schaffen, erst einmal zu schauen, bevor wir weitere wertvolle Naturräume angreifen: Wo kann man noch optimieren? – Da gibt es sehr, sehr großes Potenzial!

Außerdem geht es um eine koordinierte Vorgangsweise. Bei uns wird ein Kraftwerk nach dem anderen gebaut, planlos, einmal dort hin, einmal da hin, aber es gibt keinen gesamtstaatlichen Rahmenplan. Dass wir uns das anschauen, ist eine Forderung, die wir Grüne schon seit Jahren erheben, dass wir sagen: Okay, wo geht es und wo eben nicht? Da müssen Naturschutzkriterien – und ich hoffe, dass die Hochwasser wenigstens dazu beitragen, dass Sie sich das auch merken – eine Rolle spielen.

Ein Beispiel: Schwarze Sulm. Dieses Kraftwerk verstößt sowohl gegen Natura-2000-Recht als auch gegen die Wasserrahmenrichtlinie. Es gibt deutliche Aufforderungs­schreiben der Europäischen Kommission. Trotzdem sind, weil wir das eben auch in unserer Gesetzgebung nicht ausgeschlossen haben, solche Planungen in Österreich möglich!

 


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