Ich fordere hier eine eindeutigere Vorgangsweise, klare Bekenntnisse zum Naturschutz und Gewässerschutz und eben, wie gesagt, koordinierte Planung, damit so etwas wie jetzt bei der Schwarzen Sulm nicht mehr passieren kann, wo dann noch dazu zwischen Bund und Ländern hin und her gespielt wird. Ich fordere auch – was die steirischen Angelegenheiten angeht, wird Kollege Kogler das noch näher ausführen – das Umweltministerium auf, hier strikter und klarer im Sinne des Umweltschutzes vorzugehen, und bin im Übrigen der Meinung, Österreich braucht ein starkes, engagiertes, eigenständiges Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten. – Bitte.
13.49
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Mein Vorredner von der Sozialdemokratie, Herr Abgeordneter Hell, hat sich quasi ein wenig entschuldigend dazu geäußert, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie jetzt diskutiert wird im Angesicht der Unwetterkatastrophe, der Naturkatastrophe, die in den letzten Wochen über Österreich hereingebrochen ist. Ich bin der Meinung, das ist genau der richtige Zeitpunkt, um darüber zu diskutieren.
Wer unsere Flüsse in Österreich so hinterlässt, wie es Österreich in den letzten Jahrzehnten getan hat, darf sich nicht wundern, wenn sich die Natur zu wehren beginnt. Wenn die Europäische Union uns ausnahmsweise einmal mit einer Wasserrichtlinie zeigt, wie wir einen ökologischen Zustand der Flüsse so wieder erreichen sollten, dass wir den Flüssen Ausweichmöglichkeiten geben, auch in Hochwassersituationen, dann zeigt das ja, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerade zur Bekämpfung solcher Unwetterkatastrophen, zur Beherrschung der Natur viel wichtiger ist, als wir glauben oder als es die Politik glaubt.
Viele meiner Vorredner haben zum Inhalt dieses Prüfberichts schon Stellung genommen. Für mich war auch in der Diskussion des Ausschusses bemerkenswert, dass die Widersprüche zwischen dem Bundesministerium für Umwelt und Landwirtschaft, also Bundesminister Berlakovich, und dem Rechnungshof nicht ausgeräumt werden konnten.
Nicht ausgeräumt werden konnte durch Berlakovich, warum Österreich bis ins Jahr 2027, also bis zum berühmten Sankt-Nimmerleins-Tag, brauchen wird, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, um die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Dies konnte seitens des ÖVP-Vertreters nicht ausgeräumt werden.
Nicht ausgeräumt werden konnte, warum es unterschiedliche Kostenschätzungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gibt. Der Rechnungshof geht beispielsweise auf der Grundlage einigermaßen gesicherter Zahlen aus dem Land Niederösterreich allein für das Bundesland Niederösterreich von 830 bis 930 Millionen € aus, für ein Bundesland, wohingegen das Landwirtschaftsministerium für alle Bundesländer eine Höchstkostensumme von nur 3 Milliarden € benennt.
Das sind divergierende Zahlen, die einmal mehr zeigen, dass wir in Österreich bei der Umsetzung dieser Richtlinie keine Planungssicherheit haben und dass es, wie der Rechnungshof ebenfalls zu Recht kritisiert hat, keine einheitliche Vorgangsweise aller Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden, gibt. Auch was den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan in Österreich betreffend Neuerrichtung von Wasserkraftwerken angeht, ist das gleiche Chaos vorzufinden.
Eigentlich wird in diesem Rechnungshofbericht durchaus dokumentiert, dass der Schutz der Fließgewässer zwar ein Ziel Österreichs sein sollte, aber die Botschaft
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