Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 97

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Seite aus entgegenzuwirken, muss hier einiges getan werden, gemeinsam einiges getan werden, und ein Umdenken stattfinden.

Ich darf jetzt noch kurz auf den Bericht eingehen. Hauptziel der europäischen Wasser­rahmenrichtlinie ist es eben, einen guten chemischen und ökologischen Zustand unserer Fließgewässer sicherzustellen. Laut Nationalem Gewässerbewirt­schaftungs­plan 2009 und nach dem aktuellen Stand der Umsetzung ist dieses Ziel nicht erreichbar. Das hat der Rechnungshof im Ausschuss gesagt, der Rechnungshof­prä­sident hat es im Bericht festgestellt, und es wurde heute auch hier schon von Vorrednern erwähnt. 64 Prozent der österreichischen Fließgewässer entsprachen 2009 nicht den Vorgaben der Wasserrichtlinie. 77 Prozent der nicht entsprechenden Fließgewässer sollen laut Planung erst von 2022 bis 2027 saniert werden.

Jetzt sind wir bei den Kosten. Die Gesamtkosten werden auf rund 3 Milliarden € geschätzt, aber diese Schätzung steht auch laut Rechnungshof auf einer unsicheren Grundlage, denn bis dato hat von den Ländern Niederösterreich, Steiermark, Burgen­land und Tirol nur Niederösterreich konkrete Kosten auf den Tisch gelegt. Dort geht man von Kosten in Höhe von 930 Millionen € aus. Das sind zwar auch nur geschätzte Kosten, aber es sind konkretere Vorschläge, als es sie von den drei anderen geprüften Bundesländern, Salzburg, Steiermark und Tirol, gibt. Von dort liegen nur grobe Kosten­schätzungen vor.

Wie es dann konkret aussehen wird, wird man in weiterer Folge sehen. Es wird wahrscheinlich auch einen Follow-up-Bericht geben. 13 Empfehlungen hat der Rech­nungshof angesprochen. Der Herr Minister hat auch gesagt, dass er einige umsetzen möchte, dass einige schon umgesetzt sind und einige nicht in seinen Bereich fallen.

Im Ausschuss haben wir dann über die Kompetenzstreitigkeit oder auch die Zu­ständigkeit gesprochen, weil es unterschiedliche Auffassungen aufseiten von Ministerin Bures und aufseiten von Minister Berlakovich gibt, was auch den Hochwasserschutz und die Gewässer betrifft, weil auch verschiedene Zuständigkeiten für verschiedene Flüsse durch die Ministerien geregelt sind. Vielleicht können wir das angehen und für klarere Kompetenzen sorgen, auch im Sinne der Verwaltungsreform, die der Rechnungshof ebenfalls immer wieder anspricht und uns auf den Tisch legt, sodass wir auch im Sinne der Verwaltungsreform tätig werden können. Es gibt hier noch viel zu tun.

Herr Rechnungshofpräsident! Danke für diesen Bericht, und auf weiterhin gute Zusam­menarbeit! (Beifall beim Team Stronach.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.58.02

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungshofbericht gibt einmal mehr aufschlussreiche Rückmeldungen, wie sich Gesetze in der Praxis auswirken und wo seitens des Gesetzgebers weiterer Hand­lungsbedarf besteht. Besonders im Bereich der UVP wurde ein solcher Handlungs­bedarf weiter festgestellt, wo es eben erhebliche Unterschiede zwischen konzentrierten und teilkonzentrierten Verfahren gibt.

Teilkonzentrierte Verfahren, wie sie etwa bei Schnellstraßen, Autobahnen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken zur Anwendung kommen, dauern oft um 50 Prozent länger als konzentrierte Verfahren, weil – das ist natürlich klar – diese Verfahren auf drei Ebenen aufgeteilt sind: BMVIT, Landeshauptmann im Bereich der mittelbaren


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