Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 98

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Bundesverwaltung, oder eben Landesregierung, je nach Materiengesetz. Das bedeutet in Summe höhere Kosten, längere Verfahren und mehr Bürokratie. Die letzte UVP-Novelle hat hier Verbesserungen gebracht, das wurde auch vom Rechnungshof anerkannt, aber man wird hier sicherlich noch weiter dranbleiben müssen.

Wie dringend rasche Entscheidungen mit entsprechender Rechtssicherheit sind, sieht man etwa in der Steiermark, wo Pendler/Pendlerinnen und Wirtschaftsbetriebe in den Bezirken Graz-Umgebung und Voitsberg schon sehr lange auf den Ausbau der B70 warten, denn eine gute Verkehrsanbindung ist nun einmal die Lebensader für die Industrie und für ländliche Regionen.

Hier ist eben ein entsprechender Ausgleich zu finden, sehr geehrte Frau Kollegin Brunner, zwischen Umweltverträglichkeit, den Bedürfnissen der Pendlerinnen und Pendler und auch der Wirtschaft. Das sollte relativ rasch geschehen, in fundierten Verfahren. Aber letztendlich muss eine Entscheidung mit entsprechender Rechts­sicher­heit getroffen werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.00

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


14.00.36

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Meine Herren Präsidenten! Geschätzte Abge­ordnete! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die wichtigen österreichischen Fließgewässer – konkret die Donau, den Inn und ihre Zubringer – betrifft den Bund, die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol, und den Beobach­tungszeitraum von 2005 bis 2010.

Primäres Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, einen guten chemischen und ökolo­gischen Zustand der Fließgewässer zu erreichen. Der nationale Gewässerbewirt­schaftungsplan lässt den Schluss zu, dass bis zur Zielerreichung noch ein beachtlicher finanzieller Aufwand notwendig ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel dieses Prüfberichtes ist es, meiner Einschätzung nach, Problembewusstsein zu schaffen – Problembewusstsein dafür zu schaffen, was erledigt ist beziehungsweise was noch ins Haus steht, und das in verschiedenen Spannungsfeldern. Die Sanierungsverpflichtungen haben nämlich finanzielle Auswir­kungen auf alle Gebietskörperschaften und auch auf Private. In diesem Zusammen­hang muss auch das Spannungsfeld zwischen der Wasserrahmenrichtlinie auf der einen Seite und dem unumstrittenen Ziel auf der anderen Seite betrachtet werden, bis zum Jahr 2020 34 Prozent erneuerbare Energie zu erreichen. Um das harmonisch gleichzeitig möglich zu machen, bedarf es vieler guter Ideen und Vorgangsweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren, man darf trotz aller Details aber nicht das Wichtigste vergessen: Wir haben in Mitteileuropa in den letzten Tagen eine der größten Hoch­wasserkatastrophen erleben müssen. Das verpflichtet zu einer ganzheitlichen Betrach­tung und bedeutet, dass wir uns vergegenwärtigen müssen, dass Hochwässer, die nach HQ100 bewertet werden, also theoretisch maximal einmal in 100 Jahren passieren, mittlerweile binnen kurzer Jahresabstände wiederkehrend erfolgen.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es bedauerlicherweise Todesopfer gegeben hat. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass viele Menschen zum wieder­holten Male betroffen sind, das bedeutet dramatische Ausnahmesituationen für die Menschen in finanzieller und in psychologischer Hinsicht. Und es ist notwendig, dass wir ihnen allesamt zur Seite stehen.

 


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