Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 99

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Geschätzte Damen und Herren! Zeiten des Wohlstandes bewirken aber auch Zeiten des Egoismus. Ich bin schon in manchen Fällen irritiert, wenn bei Hochwasser­schutzprojekten auf Aussicht gepocht wird. Einsicht wäre in diesem Zusammenhang bei manchen wesentlich klüger. Ich darf an dieser Stelle danke sagen, allen Frei­willigen, allen Freiwilligen Feuerwehren, dem Roten Kreuz und allen anderen Hilfsorga­ni­sationen, dem österreichischen Bundesheer und speziell unserer Jugend, die in diesem Zusammenhang ein sehr gutes Bild abgegeben hat.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass unsere Fließgewässer in Zukunft mehr Raum brauchen: mehr Raum in unserem Denken, mehr Raum in der Fläche, mehr Raum in der Natur. Hochwasserschutz beginnt an der Quelle. Und wenn ich dieser drama­tischen Situation ein Positives abgewinnen kann, dann ist es das, dass die Menschen fernab der Elektronik wieder näher zusammengerückt sind. Das ist ein positives Zeichen, das Zukunft ermöglicht. (Beifall bei der ÖVP.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


14.04.26

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat sich die Situation bei der Umweltverträglichkeitsprüfung angeschaut, 27 Projekte geprüft, 15 teilkonzentrierte Verfahren und zwölf konzentrierte Genehmigungsverfahren. Leider Gottes – und das ist vielleicht etwas zu bemängeln – hat man sich hier ausschließlich auf Straßen- und Schienenprojekte konzentriert, es wäre auch interessant gewesen, wenn man sich andere wichtige Entwicklungen ange­schaut hätte.

Der Bericht ist sehr ausführlich, und ich bedanke mich natürlich auch dafür. Im Wesentlichen wird kritisiert, dass bei den teilkonzentrierten Verfahren der Vollzug auf drei Ebenen stattfindet, beim Bundesministerium für Verkehr, beim Landeshauptmann in der mittelbaren Bundesverwaltung und natürlich auch bei der Landesregierung. Diese Zuständigkeit von mehreren Behörden sowie getrennt geführte mündliche Verhandlungen haben eine Vielzahl von Bescheiden, eine längere Dauer und einen größeren Aufwand sowie natürlich auch eine verminderte Transparenz zur Folge. In den Bundesländern wird das auch noch unterschiedlich behandelt, in zwei Bundesländern, in Salzburg und Vorarlberg konzentriert sich das nicht einmal auf eine Organisationseinheit.

Da besteht Handlungsbedarf, der Rechnungshof hat recht. Wir haben bei der letzten Novellierung auch schon Abhilfe geschaffen, sodass es jetzt einmal die Landes­regierungen und einmal das Bundesministerium gibt. Aber auch beim Brenner Basistunnel – diesem so wichtigen Projekt – gab es mehrere Verfahren, einerseits die eisenbahnrechtlichen Genehmigungen und die UVP beim Ministerium und andere wie Abfallwirtschaftsrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht beim Land. Hier haben wir sicher noch Handlungsbedarf, um das noch stärker zu konzentrieren.

Der Rechnungshof kritisiert auch die Kosten von externen Sachverständigen. Dies­bezüglich darf ich zum Beispiel vermerken, dass das Land Tirol beim Brenner Basis­tunnel die Sachverständigen zur Verfügung gestellt hat. Diese Vorgangsweise sollte man sich überhaupt wünschen.

Der Rechnungshof kritisiert am Schluss noch die Naturverträglichkeitsprüfung, bei der in der dritten Instanz die Projekte verworfen werden können und man dann quasi mit dem Verfahren wieder von vorne beginnen muss. Das ist ein Randbereich, betrifft


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