Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 101

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Europäischen Kommission habe und der Herr Abgeordnete Hörl offensichtlich nicht in der Lage ist, Briefköpfe voneinander zu unterscheiden. (Beifall bei den Grünen.) Es war nicht die Frau Christiane Brunner, die der Tiroler Landesregierung beziehungs­weise der österreichischen Vertretung in der Kommission ein – im Übrigen 60-seitiges – Werk übermittelt hat, wo genau aufgelistet ist, die Republik namentlich voran, aber wie gesagt auch die Bundesländer, die ja hier mitinvolviert sind. Gott sei Dank, endlich einmal Föderalismus.

Aber was machen Sie dann damit? Dann wird eben im Sinne dieser Richtlinie zu wenig genannt. Nur zu Aufklärung: Es geht dabei genau darum, dass entsprechende Natur­räume auszuweisen sind, die bestimmten Kriterien genügen. Das macht ja nicht die Kommission zentralistisch. Da ist sie auf unsere Stellen hier angewiesen, auch auf das Land Tirol.

Jetzt bin ich schon bei Ihnen, man darf der Meinung sein, dass das auch eine Abwägungsfrage ist und dass selbst im Naturraum auch andere Interessen zumindest einmal abgewägt werden müssen. Das sehe ich schon so. Aber zunächst einmal – und das ist ja der Kern des Verfahrens – sind jene Gebiete zu nominieren, die dafür überhaupt in Frage kommen. Und wenn ich die gleich „vorn über die Kante obidrah“, dann kommt es ja erst gar nicht dazu. Das ist der Vorhalt der Kommission, durchaus angeregt von Umweltschutzorganisationen aus Österreich, weil sie diejenigen sind, die dieses Treiben beobachten können. Insofern auch von diesem Pult aus Dank an diese Naturschutzorganisationen, die Sie gerade ganz offenkundig als Vernaderer bezeichnet haben. (Beifall bei den Grünen.)

Aber das ist ja Ihr Recht. Interessanterweise hat der Kollege Hörl bei der Denunzierung der Frau Kollegin Brunner keinen Ordnungsruf bekommen. Aber wenn hier darauf hingewiesen wird, wie es eigentlich gehen sollte, nämlich im EU-rechtskonformen Bestand, dann muss man sich als Abgeordneter anhören, dass man völlig daneben liegt, und was weiß ich, was da für Formulierungen gefallen sind. – Es ist wohl offen­sichtlich genau umgekehrt herum.

Ein ähnliches Problem in der Sache selber haben wir aber ohnehin – ich kann Sie beruhigen, in der Steiermark ist ja ein roter Landeshauptmann – mit der Schwarzen Sulm. Und der Herr Umweltminister hat ja dankenswerterweise im Rechnungshof­ausschuss sehr ausführlich Stellung genommen. Da geht es ja auch um das Verhältnis Europäische Union, Republik und Bundesland – in diesem Fall die Steiermark.

Ich kann das jetzt nur zusammenfassen: Bei der Schwarzen Sulm ist ein Kraftwerks­projekt geplant, das materiell durch und durch rechtswidrig, gleichzeitig aber mit rechtskräftigen Bescheiden ausgestattet ist. So einen Widerspruch kann es geben. Das ist auch nicht das erste Mal. Es hat ja das Umweltministerium als zweite Instanz das Projekt durchgehend abgelehnt. Allerdings hat es einen prozeduralen Verfahrensfehler dahin gehend gegeben, als der Gesetzgeber während des Verfahrens noch einmal gesagt hat, es kann nicht sein, dass in der Steiermark das wasserwirtschaftliche Organ sagt, ich berufe das, was ein anderer zunächst einmal genehmigt hat, nämlich die erste Instanz in mittelbarer Bundesverwaltung. Also, selbst die Steiermark war ja dann schon aus inhaltlicher Überzeugung gegen den Bescheid, der halt einmal zunächst passiert ist, aus welchen Motiven immer. Das adressiere ich eben an jenen Landeshauptmann, der dort oben steht.

Das Umweltministerium hat als eigentliche Oberinstanz in all diesen Fragen durch­gehend negativ beschieden. Trotzdem hat das Projekt jedenfalls vorläufig Rechtskraft. Die Europäische Union ist sofort auf den Plan getreten und hat gesagt, es kann nicht sein, das widerspricht sämtlichen Richtlinien. Ich habe Ihnen ja schon das letzte Mal hier ein Zitat gebracht, das habe ich jetzt wieder mit, aber mittlerweile gibt es ja eine


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