lustige Neuerung in der Sache. Der Umweltminister hat den Landeshauptmann in einem durchaus heftigen Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Strafzahlungen, die unmittelbar drohen – es wird nicht mehr lange dauern, wenn die dort wirklich so weitertun –, dann wohl auf die Steiermark abzuwälzen sein sollten.
Im Schreiben vom 23. Mai heißt es, ganz aktuell: „Sollten aufgrund eines unionsrechtswidrigen Bescheides“ – was aber völlig klar ist, dass es so ist! – „Strafgeldzahlungen an die EU zu leisten sein, wird die Frage einer Kostenüberwälzung auf das Land Steiermark zu prüfen sein.“
Im Ausschuss dazu befragt, hat der Herr Umweltminister gesagt, er wird nicht nur Wege suchen, sondern es wird vom Bund, vom Ministerium ein Weg gefunden werden.
Da sage ich einmal, Gott sei Dank, wenn wenigstens das versucht wird. Allerdings gilt es natürlich, diesen Unfug zu verhindern, der ein völliger Wahnsinn gegenüber dem Naturschutz ist, ein Wahnsinn auch gegenüber jeder anderen Vernunft, etwa gegen den Steuerzahlerschutz, wie man hier sieht, und auch den BürgerInnenschutz – denn die werden dort von den Behörden auch wieder schäbig behandelt. Das muss man hier alles wieder einmal sagen, denn die Geschichte, auch von dieser sogenannten Regierungspartnerschaft in der Steiermark ist nicht so lustig.
Deshalb thematisieren wir das hier immer wieder, weil wir auch die Anwälte der Natur sind, die Anwälte der BürgerInnen und in diesem Fall auch und vor allem der SteuerzahlerInnen. Deshalb ist es überhaupt nicht einzusehen, dass dieser Unfug (Abg. Rädler: Grüner Veltliner!) nicht abgedreht wird.
Für einen minimalen Gewinn an Strom wird dort ein einmaliger Flusslauf zumindest schwer beeinträchtigt, wenn nicht stellenweise zerstört. Das kann man nicht in Kauf nehmen, das wäre in jeder Hinsicht problematisch. Aber wenn es von vorne bis hinten rechtswidrig ist und sich die zuständige Behörde – der Herr Landeshauptmann in erster Instanz – wieder ziert, weil er zu feige ist – (auf die Tafel am Rednerpult weisend) deshalb steht das hier drauf –, relativ rasch durchzugreifen, muss man hier, wo wir können, entgegenhalten. Und das tun wir auch.
Es gibt ein Verfahren, das wieder aufgemacht wurde, allerdings wird das extra auf zwei Jahre gestreckt. Da wird untersucht, wo nichts mehr zu untersuchen ist. Die Gewässergüte ist sehr gut. Es gibt in Wirklichkeit keine Ausnahmeberechtigung, es wäre sowieso ein Bauverbot das Notwendige und Richtige gewesen. Die Ausnahmegenehmigung, die gezogen wurde, ist von vorne bis hinten falsch, und nur diese Einsicht gilt es abzuwägen: eine neue Interessenabwägung, die nur so ausgehen kann, dass dieser Eingriff niemals mit dem rechtfertigbar ist, was dort angerichtet wird. Das ist auch das, was das Unionsrecht sagt, das ist das, was die Kommission sagt, deshalb stehen die Strafzahlungen im Raum und deshalb sollte das so schnell wie möglich begradigt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Der Bericht zur Wasserrahmenrichtlinie erzeugt genau die Unterstützung dazu, weil die Steiermark kommt da auch nicht gut weg. Also, Kollege Hörl, Versöhnliches zum Schluss: Es ist nicht nur Tirol, wo die Piefke-Saga wütet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler kehrt auf dem Weg zu seinem Sitzplatz um, um die auf dem Rednerpult zurückgelassene Tafel zu holen.)
14.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ja, nehmen Sie es bitte mit.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
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