Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 115

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Nach Schluss der Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


15.01.17

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit diesem Fristsetzungsantrag nicht nur zum Ausdruck bringen, dass die beiden Regierungsparteien eine ORF-Reform noch vor der Wahl versprochen haben, die jetzt wieder abgesagt wurde, sondern es gibt auch viele aktuelle Anlässe, diese Debatte hier und heute zu führen. Es gibt ein großes Sparpaket, das der ORF am 20. Juni in einer Sitzung des Stiftungsrates beschließen wird. Es gibt die Diskussion um das Auslaufen der Gebührenrefundierung.

Und es gibt nicht zuletzt auch in Griechenland durch die von staatlicher Seite ver­ordnete Schließung des staatlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch in Österreich, eine sehr intensive Diskussion darüber, ob es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Form, wie wir ihn haben, noch braucht, ob er noch zeitgemäß ist oder nicht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Diese Debatte wollen wir gerne heute hier im Hohen Haus mit diesem Fristset­zungsantrag führen, meine Damen und Herren, auch weil gerade die letzten Wochen und Monate wieder einmal gezeigt haben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Mitarbeiter dort und das Programm dort stets und gerade in Wahlkampfzeiten von den Regierungsparteien – in dem Fall immer sehr stark von SPÖ und ÖVP – dazu missbraucht werden, eben über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übelste Parteipro­paganda zu verbreiten. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Rädler: Beispiele!) Und das ist etwas, das wir auf das Schärfste bekämpfen.

Es findet etwas statt, das man schlichtweg als Erpressung durch die beiden Regie­rungsparteien SPÖ und ÖVP bezeichnen muss und das ich heute hier auch diskutiert haben will, nämlich das Auslaufen der Gebührenrefundierung, was den ORF 35 Millio­nen € kostet.

Es ist schon sehr, sehr auffällig, meine Damen und Herren – und ich glaube da nicht an einen Zufall –, dass am Tag 1 Herr Darabos via „Kurier“ dem ORF ausrichten lässt, dass die Regierungsparteien wünschen, dass im heurigen Wahlkampf keine TV-Duelle stattfinden, und einen Tag, nachdem der ORF diesen Wunsch ablehnt, die Regierungs­parteien dem ORF ausrichten, dass es mit der Gebührenrefundierung und deren Ver­län­gerung nichts mehr werden wird. Das ist eindeutig Erpressung, die hier stattfindet – und das sage nicht nur ich, meine Damen und Herren, sondern das sagt der ORF selbst. (Abg. Mag. Widmann: Missbrauch!)

Ich zitiere dazu ORF-Redakteurssprecher Dieter Bornemann, der heute erst in einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“ auf die Frage „Glauben Sie noch an eine Gebühren­refundierung 2014?“ Folgendes wortwörtlich sagt: 

„Ich habe den Eindruck, mit der Gebührenrefundierung wollen die Regierungsparteien das ORF-Management zum Wohlverhalten zwingen.“ (Aha-Rufe beim BZÖ.) – „Zum Wohlverhalten zwingen“, sagt ORF-Redakteurssprecher Bornemann selbst.

 


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