Infrastruktur, aber auch im Zusammenhang mit den Herausforderungen, die Österreich im Rahmen der EU hat.
Betrachtet man die Follow-up-Prüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, so sieht man auch die Wirkung des Rechnungshofes, nämlich: Von 63 Empfehlungen haben 60 Wirkung entfaltet. Sie werden umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung.
Betrachtet man beispielweise die Prüfung im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung in der Patientenbehandlung, so zeigt sich der dringende Handlungsbedarf im Interesse der Patientinnen und Patienten, weil derzeit keine ausreichenden Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen werden – etwa in den Krankenanstalten – und weil – auch ungeachtet eines klaren gesetzlichen Auftrages – bisher in weiten Bereichen Qualitätsvorgaben für die Erbringung von Gesundheitsleistungen fehlen.
Gleichzeitig ist anzumerken, dass die erfassten Qualitätsdaten dadurch, dass es keine einheitlichen Daten beziehungsweise keine einheitlichen Richtlinien gibt, nicht einheitlich und damit auch schwer vergleichbar sind.
Betrachtet man den Bereich der Flugrettung, so sieht man, dass es unterschiedliche Vorgangsweisen bei der Verrechnung von Rettungseinsätzen gibt: Es hängt davon ab, ob man als Verletzter von einem Helikopter eines Unternehmens abgeholt wird, das vom Land gefördert ist, oder ob man von einem Helikopter abgeholt wird, bei dem der Besitzer nicht vom Land gefördert wird. Ist der Besitzer nicht vom Land gefördert, gerät man in Gefahr, dass eine Rechnung in der Höhe von bis zu 7 000 € gestellt wird. Hat man das Glück, in einem Helikopter befördert zu werden, dessen Besitzer vom Land gefördert wird, dann zahlt man keine Kosten.
Das ist ein Umstand, der sicherlich nicht gerechtfertigt ist. Deshalb stellt der Rechnungshof auch die Frage, ob die von den Ländern gewollte länderweise Gestaltung der Flugrettung noch sinnvoll ist. Nach Meinung des Rechnungshofes ist das weder aus der Sicht der Transportierten noch im Lichte der laufenden bundesländerübergreifenden Kooperationen nachvollziehbar und sinnvoll. Darauf muss man als Rechnungshof hinweisen!
Betrachtet man die Koordination und Parallelität der Sozialabteilung und des Bundessozialamtes, so ist darauf hinzuweisen, dass sich das Bundessozialamt als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen sieht. Gleichzeitig hat sich in der Steiermark die steiermärkische Sozialabteilung als subsidiärer Leistungserbringer gesehen. Die tatsächlich erbrachten Leistungen des Landes Steiermark waren jedoch dreimal höher als die Leistungen des Bundessozialamtes. Es hat sich gezeigt, dass neben dem Bundessozialamt weitere staatliche Stellen Leistungen für Behinderte finanzierten. Insgesamt gab es 16 verschiedene Ansprechpartner. Die Tätigkeiten in diesem Bereich waren komplex und verflochten. Für eine koordinierte staatliche Vorgehensweise waren bis zu 27 Beziehungen zwischen Dienststellen, Behörden, Trägerorganisationen und Dienstleistern abzustimmen.
Das heißt, behinderte Menschen waren mit mehr als 43 Einrichtungen konfrontiert, die Leistungen zu ihrer Förderung erbracht haben. Weder die Planung noch das Controlling oder die Personaleinsatzplanung erfolgten übergreifend. Die Leistungen, die Kostenbeiträge, die Bezahlung waren unterschiedlich. Systemübergreifende Zuordnungskriterien haben gefehlt. Es fehlte auch eine strategische Abstimmung.
Nun zum Bereich Bildung: Es wurde heute bereits vieles zum land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen gesagt. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch auf eine weitere Prüfung hinweisen, die heute diskutiert wird, nämlich jene der Schulgemeindeverbände, die für die Erhaltung allgemeiner Pflichtschulen zuständig
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