Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 134

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sind. Dabei zeigte sich, dass alle Gebietskörperschaften an und für sich gesetzliche Schulerhalter sind, dass die Aufgaben der Schulerhaltung bei Pflichtschulen zwar bei den Gemeinden liegen, aber dass alle Gebietskörperschaftsebenen eine Mitverant­wortung in diesem Bereich haben.

Wohin hat das geführt? – Dass beispielsweise bei einer Pflichtschule, einer Volks­schule, das pädagogische Personal vom Land angestellt wird, aber vom Bund bezahlt wird. Aber gleichzeitig ist für das Personal auch die Gemeinde verantwortlich. Die Gemeinden beziehungsweise der Schulgemeindeverband kommen für das nichtpäda­gogische Personal, zum Beispiel die Hilfskräfte, auf.

In der Praxis führt dies dazu, dass dann, wenn Verwaltungsaufwand zu erledigen ist, im Wesentlichen der Bund die Kosten übernehmen muss. Die Gemeinden sind aus Kostengründen vielfach nicht bereit, die erforderlichen Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Es zeigt sich in diesem Bereich, dass es notwendig wäre, hier mehr zu koordinieren, damit öffentliche Gelder effizient und kostengünstig eingesetzt werden. Dabei ist weiters zu erwähnen, dass die Länder durch die Definition der Schulsprengel maßgeblichen Einfluss auf personelle und infrastrukturelle Ressourcen des Bundes beziehungsweise der Gemeinden ausgeübt haben.

Auch was die Auflassung der allgemeinen Pflichtschulen betrifft, müssen alle drei Gebiets­körperschaftsebenen ihre Zustimmung dazu geben. Das hat natürlich im Hinblick auf die unterschiedlichsten Interessenlagen nicht zu dem Erfolg geführt, zu dem es führen sollte.

Diese Beispiele, diese Prüfungen des Rechnungshofes zeigen – so wie auch im Bereich LEADER oder bei der Wasserrahmenrichtlinie –, dass Maßnahmen zu setzen wären.

Es wurden – das ist vom Abgeordneten Gaßner angesprochen worden – innovative Projekte, etwa bei LEADER, nicht entsprechend realisiert, was sicherlich auch dadurch begründet war, dass es ein Denken in Maßnahmen gibt. Deshalb kamen innovative Projekte nicht zum Zuge. Und Vorabreservierungen haben dazu geführt, dass im Wesentlichen die Kofinanzierungsmittel für diese Projekte gefehlt haben.

Ich möchte mich abschließend sehr herzlich bei Ihnen bedanken, dass die Arbeit des Rechnungshofes von Ihnen anerkannt wird, dass die Qualität von Ihnen mehrmals in der Debatte so positiv herausgestrichen worden ist. Ich werde dieses Lob wie immer an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben, die diese Anerkennung verdienen.

Ich hoffe, dass diese Anerkennung auch darin mündet, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes auch umgesetzt werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.)

16.09

16.09.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-345 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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