Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 138

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In diesem Zusammenhang stellte sich ja auch die Frage: Soll es eigentlich bei solch einem Wechsel Klärungen geben, ob da finanzielle Anreize im Spiel waren, ob Geld geflossen ist? – Genau diese Dinge sind nämlich im vorliegenden Antrag nicht enthalten, ich halte das aber für einen ganz relevanten Punkt.

Also: Wenn man der Meinung ist, dass es einen Wechsel geben können soll, auch eine Klubgründung geben können soll, wie wir das nach wie vor vertreten – wir glauben, dass es politische Gründe geben kann –, dann muss aber auch sichergestellt sein, dass die finanziellen Aspekte dahinter und das sogenannte oder möglichweise auch tatsächlich stattgefundene Abkaufen von Mandaten nicht stattfinden können, indem die Mandatare sich verpflichten müssen, eine Erklärung abzugeben, und indem man dann auch relativ scharfe Sanktionen daran bindet. Unter diesen Voraussetzungen kann das nach wie vor möglich sein.

Aber ich finde, dass es einen wirklichen Unterschied gibt, je nachdem, ob es zu einer politischen Trennung kommt oder nicht. Eine solche kann innerhalb von fünf Jahren auch stattfinden, und dann gilt die Einschränkung, dass das den Wählerwillen nicht widerspiegelt, nicht wirklich. Vor allem müsstet ihr, wenn ihr es wirklich ernst nehmt, ja sagen, jeder Wechsel ist unmöglich und man kann auch während der Gesetz­gebungsperiode nicht mehr anderswo beitreten – denn eine neue Partei zu gründen muss dann genauso legitim sein wie zu einer anderen zu gehen. – Also ganz schlüssig ist es nicht, aber man wird auch damit leben können.

Wir wären der Meinung gewesen, dass eine politische Entscheidung, wenn es eine Neugründung mit politischen Inhalten gibt, nach wie vor möglich sein sollte. Damit kann sich auch die Präsidiale auseinandersetzen, das mag dann ein Grenzfall sein. Uns wären auf jeden Fall wichtig gewesen klare, präzise Kriterien und keine Form von Mandatskäufen. Und wenn das sichergestellt ist, dann soll man demokratische Spielräume nicht einengen. (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


16.22.14

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Brosz, das ist aber auch schwierig, dass man dann die Genehmigung einer möglicherweise neuen Fraktion schon wieder von irgendeiner Untersuchung abhängig macht. Wer soll das letztlich untersuchen? Wer soll das entscheiden?

Ich will das jetzt gar nicht auf konkrete Beispiele beziehen, aber ich meine, klar ist, dass es nur ein einziges Kriterium geben kann. Und diese falsche Interpretation der Geschäftsordnung ist natürlich durch diese meiner Ansicht nach falsche Interpretation aus den neunziger Jahren durch den damaligen Nationalratspräsidenten Fischer entstanden, denn der historische Gesetzgeber wollte, dass sich jene Gruppe von Abgeordneten, die eine entsprechende Legitimation durch den Wähler bekommen hat, die gewählt worden ist, hier zu einer Fraktion, zusammenschließen kann. Das ist dann eben etwas extensiv ausgelegt worden, und man hat ja damals schon gesagt, man muss das reparieren, aber das ist nicht geschehen. Jetzt gab es den zweiten Anlass, jetzt wird es endlich repariert. Ich meine, das ist auch das einzige Kriterium, der Wählerwille bei einer Wahl.

Es gibt bei uns ja ein sehr untergeordnetes Persönlichkeitswahlrecht. Wenn es direkt gewählte Mandatare in größerer Zahl gäbe, dann wäre das vielleicht ein bisschen anders, aber ansonsten wird man derzeit aufgrund einer Parteiliste hier in das Hohe Haus gewählt. Und die Geschäftsordnung sollte dieser Parteiliste, den gewählten


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