Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 35

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eben in einer Situation, in der es nicht immer nur um Glück und Zufriedenheit geht, auch unterstützend eingreifen könnten.

Die Unterhaltsleistungen für die Kinder, für die Partner sind oft ein Zankapfel. Ja, ich weiß es auch aus vielen Sprechstunden: Für Väter ist es oft schwieriger, wenn sie es erst nach einer Trennung ernst mit der Begleitung des Kindes, der Kinder meinen, wenn es darum geht, das Besuchsrecht zu bekommen oder auch die gemeinsame Obsorge festzuschreiben oder zu praktizieren. Aber in unseren Gesetzen ist dies klar geregelt, das muss man sagen. Dabei haben die Elternteile ihren Kindern gegenüber auch gleiche Rechte und Pflichten. Wer bringt die Naturalleistungen ein? Wer ist für Geldleistungen zuständig? – Hier ist meiner Meinung nach, unserer Meinung nach keine Einmischung vonseiten der Politik angemessen. Keine Rezeptvergabe hat hier etwas zu suchen.

Was die Politik aber als Aufgabe zu sehen hat, ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, Prioritäten zu setzen in der Familienpolitik. Und für die ÖVP ist die Familie der Kern unserer Gesellschaft, für uns sind die Familien eine Herzensangelegenheit. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur drei Punkte nennen:

An erster Stelle steht für uns natürlich das Kindeswohl. Das ist das Ziel, um Kindern die besten Startvoraussetzung mit auf den Weg zu geben. Zweitens: die Wahlfreiheit. Und was natürlich in die Familie sehr stark hineinspielt, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es geht nicht um verpflichtende Aufteilung der Hausarbeit, sondern es geht darum, miteinander ein Leben gestalten zu können – in einer Berufswelt, in einer Familienwelt. Und dazu gehört die Vereinbarkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe gesagt, Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, und dazu gehört natürlich auch ein Mix aus Geld- und Sachleistungen. Dafür, sage ich Ihnen, ist die ÖVP mit ihrem Familienminister und ihrer Justizministerin ein verläss­licher Partner. Wir wollen zum Beispiel die Schieflage im Steuersystem beseitigen und Mut zum Kind, zu einer Familie machen. Wir wollen in Zukunft einen Kinder- und Jugendfreibetrag von 7 000 € pro Kind, also sozusagen pro Elternteil und pro Kind einen Freibetrag von 3 500 €. Dadurch wird zum Beispiel der Kindesunterhalt auch steuerlich entlastet.

Oder: Wir haben nun auch für alle Eltern einen Anspruch – nur um auch das zu erwähnen, was wir erledigt haben – auf Pflegefreistellung geschaffen. Es bekommen jetzt nämlich auch geschiedene Väter beziehungsweise Mütter, die nicht im Haushalt leben, eine Pflegefreistellung. Die Frau Bundesministerin hat schon die gemeinsame Obsorge genannt. Das neue Kindschafts- und Namenrechts-Änderungsgesetz, das jetzt in Kraft getreten ist, bringt neue Sorgerechts- und Besuchsregelungen. So bekommen ledige Väter ein Antragsrecht auf Obsorge. Bei strittigen Trennungen kann das Gericht auch gegen den Willen der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht verfügen.

Ja, und das derzeitige System der Unterhaltsberechnung sollte natürlich verbessert werden. Wir hatten dazu ja auch eine gemeinsame Enquete geplant, die aber nicht mehr zustande gekommen ist. Alles in allem ein wichtiges Anliegen für die neue Arbeitsperiode beziehungsweise für ein Regierungsprogramm, wo es um das Wohl des Kindes und um das Wohl unserer österreichischen Familien geht. (Beifall bei der ÖVP.)

9.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


9.45.00

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Familie ist natürlich


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