Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 36

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

geprägt von der notwendigen und wichtigen gelebten gegenseitigen Verantwortung aller Betroffenen in der Familie, von Müttern und Vätern gegenüber ihren Kinder, die ein Recht darauf haben, dass Eltern in Verantwortung für ihr Kind auch ihre soziale Verantwortung als sozialer Kern der Familie leben. Und ich denke, in der Regel ist auch jeder Elternteil, jede Mutter und jeder Vater, selbstverständlich in dieser gelebten Verantwortung. Leider gibt es aber da oder dort, wie angesprochen, natürlich auch Probleme. Und das sind oftmals zutiefst persönliche und emotionale Probleme, verur­sacht durch Trennungen, wo Verletzungen eine Rolle spielen und wo dann oftmals leider Gottes auf dem Rücken der Kinder diese Verletzungen der Erwachsenen aus­getragen werden.

Und genau darum geht es, und genau dort muss man letztlich versuchen, ungerechte Entwicklungen, die auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, hintanzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist natürlich ein sehr persönliches und emotionales Thema, aber ein wichtiges Thema, weil leider viele Väter, Elternteile davon betroffen sind, dass sie in der Realität darauf reduziert werden, letztlich nur Unterhaltsleistungen zu geben, aber ihre Rechte oftmals nicht erhalten. Es ist diesbezüglich jetzt gesetzlich das eine oder andere auch getan und umgesetzt worden, aber man wird erst sehen, ob sich das in der Realität auch bewährt. Denn wir kennen unglaublich viele Fälle, und es sind ja Zigtausende Väter, Großmütter, Großväter davon betroffen, dass Kinder ihren Vätern vorenthalten werden, dass Väter zwar Rechte hätten auf ihr Kind, Besuchsrechte – die jetzt zum Glück nicht nur auf das Besuchsrecht reduziert worden sind, sondern das Kontaktrecht bedeuten –, aber, und das ist das Entscheidende, in der Realität oftmals vor Gericht jahrelang kämpfen und eine Entfremdung stattfindet, wenn nach sechs, sieben Jahren noch immer kein Urteil vorliegt und keine Umsetzung des Besuchs- und Kontaktrechts erfolgt, das jeder Elternteil, und damit natürlich auch der Vater, haben sollte, weil es eben um das Recht des Kindes geht, das immer wieder aus den Augen verloren wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Recht des Kindes auf beide Elternteile ist sehr wichtig, und deshalb muss sich das in der Realität jetzt bewähren. Und ich hoffe, dass die gesetzlichen Mechanismen in diese Richtung in der Praxis dann auch funktionieren werden.

Was man schon sagen muss: Bei der gemeinsamen Obsorge sind wir nicht dort, wo wir hin sollten, bei Weitem nicht – weil es eben im Falle einer Scheidung nicht auto­matisch das gemeinsame Obsorgerecht gibt, wie es vernünftig wäre und in der Bundesrepublik Deutschland auch gesetzliche Realität ist. Das haben Sie vonseiten der Bundesregierung leider verweigert. Es wird also wieder ein Richter sozusagen eingeschaltet, der dann diese Entscheidung zu treffen hat. Es sollte umgekehrt sein: Es sollte ein automatisches gemeinsames Obsorgerecht geben – und wenn es dann Probleme gibt, dann sind diese Probleme zu beurteilen, und dort, wo es notwendig ist, ist dieses gemeinsame Obsorgerecht zu entziehen. Das sollte in der Regel Realität sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Und natürlich haben wir heute viele alleinerziehende Mütter – wir haben es heute gehört: 145 000 alleinerziehende Mütter –, 10 000, aufgerundet, alleinerziehende Väter. Dort ist in der Regel auch die Armut beheimatet, nämlich dort, wo Kinder vor­han­den sind, wo Familien vorhanden sind und wo es zu Trennungen kommt. Dort ist heute in unserer Gesellschaft die Armut vorhanden, und das müssen wir ernst neh­men. Es ist nämlich auch bei den Gehaltsunterschieden von Frauen sichtbar, dass Frauen mit Kindern in der Regel wesentlich weniger verdienen als Frauen ohne Kinder. Dort ist in der Regel auch die Schieflage in der Gesellschaft gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite