Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 42

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Meine Damen und Herren, diesbezüglich gehört etwas geändert! (Beifall beim Team Stronach.)

10.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


10.07.34

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kol­legIn­nen des Hohen Hauses! Ich möchte noch einmal auf das Thema zurückkommen, welches das BZÖ heute mit Kollegem Bucher aufgeworfen hat, und noch einmal ein paar Fakten bringen.

Ja, es gibt 1,1 Millionen Patchworkfamilien. Es gibt 17 000 Scheidungen pro Jahr. Und es stimmt, Herr Kollege Hagen: 90 Prozent dieser Scheidungen sind einvernehmlich, und Sie können mit keinem Gesetz der Welt regeln, dass die Eltern ihre persönlichen Kränkungen nicht auf dem Rücken der Kinder austragen. Das werden Sie leider nicht schaffen! Und das Schlimmste dabei ist für mich: Davon sind 19 000 Kinder betroffen.

Es gibt in Summe 176 000 Alleinerziehende, wie ich jetzt bewusst neutral sage. 30 Prozent der Alleinerziehenden sind von Armut bedroht, und 12 Prozent davon leben in manifester Armut. Herr Kollege Bucher! Sie haben gestern in Ihrer Pressekonferenz gesagt, dass Sie für den Kindesunterhalt keinen Regelbedarf wollen, sondern diese Düsseldorfer Liste oder Düsseldorfer Tabelle zur Anwendung kommen soll. Zwei Absätze weiter schreiben Sie jedoch: Wenn der Vater nicht zahlt, dann soll für das Kind doch der Regelbedarf gelten. – Im Hinblick darauf denke ich mir: Sie haben das Ganze nicht ganz durchdacht und sind sehr polemisch!

Kommen wir zu den Fakten zurück. Geldunterhaltspflicht obliegt jenem Elternteil, der nicht im Haushalt mit dem gemeinsamen Kind wohnt, und der andere Elternteil erbringt seinen Anteil durch die Betreuung. Die Geldunterhaltsverpflichtung – und da liegt der zweite Fehler, als Sie gesagt haben, dass ein Vater nicht über sein Ein­kommen hinaus belastet werden darf – wird von der Höhe des Durchschnitts­einkom­mens berechnet und beträgt bei Null- bis Sechsjährigen 18 Prozent, bei Sechs- bis Zehnjährigen 20 Prozent und bei Zehn- bis 15-Jährigen 22 Prozent. Das ist die Basis, von der gerechnet wird, und davon kann auch noch etwas abgezogen werden; dazu komme ich aber noch.

Die Abgeordneten des BZÖ meinen, dass Väter nicht nur Unterhalt zahlen, sondern auch ihre Kinder betreuen müssten. – Ja. Dazu haben wir das Kindschaftsrechts-Ände­rungsgesetz. Dieses gilt – das hat Kollegin Haubner anscheinend vergessen – seit 1. Februar dieses Jahres, und danach hätten die Männer die Möglichkeit, für die Betreuung im Alltag ihrer Kinder zu sorgen, und dafür gäbe es jede Menge Gelegen­heit.

Leider bestätigt eine Mikrozensuserhebung, dass es eine absolut ungleiche Behand­lung zwischen Frauen und Männern bei der familiären Aufgabe gibt: Nicht einmal Väter in aufrechter Ehe beteiligen sich annähernd zu gleichen Teilen an der Kinderbe­treuung. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Woher haben Sie das? Was erzählen Sie das? Das ist wohl Ihre eigene Meinung!)

Wenn Sie jedoch meinen, dass von ihrer Familie getrennt lebende Männer zu viel an Unterhalt zahlen müssen, dann möchte ich Folgendes entgegenhalten: Die Unterhalts­höchst­grenzen für Kinder basieren auf einer Konsumerhebung von 1964, und ich habe schon eine Anfrage an Sie, Frau Ministerin, gestellt, warum dieser Wert nicht erneuert wurde. Die Werte des Warenkorbs – Sie wissen das ganz genau, denn wir reden ja


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