immer vom Verbraucherpreisindex – werden alle fünf Jahre erhöht. Die Werte der Konsumerhebung von 1964 wurden jedoch nie verändert.
Durch die Anrechnung der Familienbeihilfe werden speziell gut verdienende Väter jetzt schon steuerlich begünstigt, und diese steuerliche Entlastung wird zulasten der Kinder abgezogen.
Die Judikatur hinsichtlich des Sonderbedarfs ist sehr restriktiv, das heißt, Schulschikurse oder außerordentliche Förderungen werden maximal Vätern auferlegt, die nur den Regelbedarf bezahlen. Und wenn es ein Vater absichtlich unterlässt, für eine Möglichkeit des Verdienens zu sorgen, dann bekommt das Kind sowieso nur den einfachen Regelbedarf. Betreuungskosten, die die Mutter zusätzlich hat, wenn sie vielleicht arbeiten geht, muss sie allein tragen.
Außerdem dürfen Väter eine fiktive Miete vom Unterhalt für das Kind nur dann abziehen, wenn Frau und Kind in der ehemaligen Wohnung geblieben sind. Das reduziert diesen Regelbedarf, den ich Ihnen vorher erläutert habe. Bei überdurchschnittlicher Betreuung, das heißt, wenn es mehr als fünf Besuchstage pro Monat durch den Vater gibt, wenn er nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, kann es auch zu einer Reduktion des Geldunterhalts kommen, und zwar bis zu einer Höhe von 20 Prozent.
Außerdem gibt es auch noch diese sogenannte Playboygrenze, damit es zu keiner Überalimentation für Kinder kommen kann. Das ist bei bis zu Zehnjährigen das Zweifache des Regelbedarfs und bei den über Zehnjährigen das Zweieinhalbfache des Regelbedarfs. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Positiv an der ganzen Geschichte ist, dass das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz auf das Kindeswohl abzielt. Unterhaltsvorschusslücken gehören geschlossen, und die Minister Mitterlehner und Hundstorfer haben im letzten Ministerrat vor allem die Herausforderungen an die Familienpolitik wieder mit neuen Forderungen belebt. (Beifall bei der SPÖ.)
10.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
10.13
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde das schon mehrfach angesprochen, und ich möchte es für die ÖVP noch einmal präzisieren. Wir versuchen, die gesamte Gesetzgebung, die mit Kindern zu tun hat, so zu gestalten, dass das Kindeswohl immer im Mittelpunkt steht. Unser erster Grundsatz lautet: Das Kindeswohl ist der Maßstab für sämtliche gesetzlichen Gestaltungen.
Der zweite Grundsatz lautet: Wir wollen, dass Kinder auch im Fall einer gescheiterten Beziehung ihrer Eltern weiter Vater und Mutter haben.
Der dritte Grundsatz ist: Väter und Mütter sollen und müssen gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben.
An diesen Ankerpunkten haben wir in der jetzt ablaufenden Gesetzesperiode gemeinsam ganz wesentliche Verbesserungen vornehmen können. Wir haben zwölf Punkte definiert, an die die Gerichte in der Beurteilung des Kindeswohls gebunden sind, und so sind die Gerichte künftig sehr präzise festgelegt.
Es wurde zu Recht mehrfach kritisiert, dass Verfahren zu lange dauern, und wir haben Maßnahmen gesetzt, um Verfahren zu beschleunigen. Es wurden 140 Familienrichter mehr eingestellt, und es wurden die Institutionen der Familiengerichtshilfe und der Besuchsmittler geschaffen.
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