Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 44

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Ein Vorredner hat kritisch angemerkt, dass auch das Kontaktrecht, das wir an die Stelle des Besuchsrechts gesetzt haben, vor allem für Väter bisweilen schwer durchsetzbar ist, wenn Mütter keine Bereitschaft zeigen, dem Vater seine Rechte einzuräumen. – Dafür gibt es jetzt die Institution des Besuchsmittlers. Diese hat sich ansatzweise schon bewährt. Besuchsmittler sind Menschen, die entsprechend geschult sind, als Mediatoren das Vertrauen beider Seiten genießen und sicherstellen können, dass das für das Kind so wichtige Kontakterlebnis mit beiden Elternteilen auch tatsächlich um­gesetzt wird. – Das hat sicherlich im Regelfall für Väter mehr Bedeutung als für Mütter.

Wir haben durch die gemeinsame Obsorge und dieses Kontaktrecht sichergestellt, dass künftig im Regelfall Kindern auch im Zuge von Scheidungen und vor allem strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zugutekommen soll. Zudem gibt es eine ganz wesentliche Verbesserung für die Väter. Diesbezüglich hatten wir ein Rege­lungs­defizit, das sich in den letzten Jahren für Väter immer wieder als schmerzhaft erwiesen hat. Nun wurde auch ledigen Vätern ein Antragsrecht, und zwar ein unein­geschränktes Antragsrecht, auf Obsorge eingeräumt, und es sind die Gerichte und nicht mehr die Mütter, die darüber entscheiden, ob einem solchen Antrag stattgegeben wird. – Kollege Strache ist jetzt nicht mehr da: Er äußerte unter anderem diesbezüglich Sorgen, ich kann ihm aber sagen, dass dieser Sorge bereits Rechnung getragen wur­de.

Lassen Sie mich abschließend noch zum Thema Kindesunterhaltsrecht, das vor allem auch von Kollegin Haubner angesprochen wurde, kommen: Ja. Ich bedaure auch, dass wir zu einer umfassenden Reform, die notwendig ist, nicht mehr gekommen sind und dass wir die geplante Enquete, die in den Grundzügen durch das Justizministerium schon kompetent und richtungsweisend vorbereitet wurde, nicht mehr umsetzen konn­ten. Aber das wird mit Sicherheit eine der ersten Prioritäten im Familien- und Kindes­recht in der neuen Legislaturperiode sein. Klar ist nämlich: Kinder müssen in ihrer Existenz psychisch, aber auch materiell gesichert sein, und es darf nicht das Scheitern der Beziehung der Eltern dazu führen, dass das Kind materiell schlechter gestellt oder gar in seiner wirtschaftlichen Grundlage gefährdet wird.

Es gilt in einer Reform insbesondere das Verfahrensrecht massiv zu ändern und zu vereinfachen. So sollen etwa unterschiedliche künftige Beschleunigungsmöglichkeiten von uns diskutiert und dann auch eingeführt werden.

Alles in allem ist es richtig, dass noch einiges offen ist, vor allem im Unterhaltsrecht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ebenso richtig ist es jedoch, dass uns in dieser Legislaturperiode eine Fülle entscheidender Verbesserungen gelun­gen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


10.18.57

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ehrlicherweise muss ich sagen: Es ist eine etwas beschämende Diskussion, die wir heute hier führen.

Wir haben in diesem Zusammenhang ein ganz großes Problem: Es ist sicherlich wahr, wenn auch der Titel etwas – wie ich einmal sagen möchte – gewöhnungsbedürftig war, dass sich einige Väter einfach nur als Bankomat empfinden. Das liegt aber nicht daran, dass die Väter so böse sind und nur zahlen müssen oder nicht zahlen sollen. Und das ist genau die Kritik, die ich an der heutigen Debatte übe. Wir haben hier Ideologien, die aufeinanderprallen. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass vor allem vonseiten der


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