Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 48

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10.30.01

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Das war jetzt zu erwarten, Kollege Steinhauser, aber ich sage in Richtung der Grünen ganz klar: Wer eine Causa Dönmez mit all ihren Facetten in dieser grünen, angeblich demo­kratischen Partei hat, der sollte sich über die Causa Stiglmayr nicht äußern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mit Kollegem Stiglmayr ganz kurz gesprochen und ihm gesagt, dass die Wortwahl, die er getroffen hat, völlig inakzeptabel ist, von uns nicht toleriert wird und auch nicht Parteilinie ist. – Punkt eins.

Punkt zwei: Kollege Stiglmayr hat mir gesagt, er entschuldigt sich dafür und es wird nicht mehr vorkommen.

Sie werden – Punkt drei – von uns nicht verlangen können, dass wir einen jungen Familienvater, der selbst Versorgungspflichten hat, auf Zuruf der Grünen nunmehr auf die Straße setzen. Das werden wir mit Sicherheit nicht machen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Und um das geht es in Wirklichkeit. Da müssen Sie einmal schauen, was in der Causa Dönmez auf Facebook gepostet worden ist, bis hin zu Vergleichen mit dem Dritten Reich, wo es seitens der Grünen keine Entschuldigung gab. Also kehren Sie einmal vor Ihrer eigenen Tür!

Aber jetzt zum Thema selbst: 1,1 Millionen betroffene Patchworkfamilien – Frau Minis­ter, das ist ein großes Thema. Ich frage mich manchmal, wo die Vertreter von der SPÖ und auch von den Grünen leben. In welcher Welt leben Sie? Wir kennen das von Sprechtagen auf der Straße, wo Väter zu uns kommen und sagen: Ich kann mir das Leben nicht mehr leisten, ich werde auf bis zu 25 Prozent unter dem Existenzminimum gepfändet. Warum lässt mich die Politik im Stich, nur weil ich Vater bin? Und ich bekenne mich zu meinen Kindern – das sagen die Väter auch –, ich will für meine Kinder da sein, und ich will auch Verantwortung übernehmen. Und ich will auch dafür zahlen.

Man muss auch die Väter in diesem Land leben lassen. Und genau um das geht es. (Beifall beim BZÖ.)

Natürlich beginnt die ganze Geschichte meistens vor der Eheschließung. Da schwört man einander, man werde einander schätzen, lieben und ehren. Dann kommt in vielen Ehen mit der Kindererziehung die Pragmatik der Ehe dazu. Und manche Ehen scheitern, aus welchen Gründen auch immer. Aber es muss auch ein Leben danach geben, für alle – für die Männer, für die Frauen, aber insbesondere für die Kinder. Über das Kindeswohl ist heute hier oft gesprochen worden, und das muss auch im Mittel­punkt stehen. Was ich aber nicht will, ist ein Geschlechterkampf. Was ich nicht will, sind parteipolitische Parolen wie vonseiten der Grünen. Ich will ein ordentliches Eherecht, ein Familienrecht und auch ein Obsorgerecht, das in Zukunft auch alle leben lässt.

Frau Minister, da haben Sie viel zu tun, denn das Kindschaftsrechts-Änderungs­gesetz 2013 hat viele Lücken hinterlassen. Wir haben das bereits angesprochen. Der Begriff „Kindeswohl“ ist definiert worden – positiv. Es gibt die gemeinsame Obsorge, aber nur in Teilbereichen. Sie hat viele Lücken. Manche Männer müssen sich bis zu sechs Monate bewähren, ledige Väter müssen sie erst beantragen.

Es gibt auch keine Durchsetzung des Besuchsrechts oder Kontaktrechts, wie Sie sagen. Die Begrifflichkeit ist es nicht. Es geht tatsächlich darum, dass Väter mit ihren Kindern auch Zeit verbringen dürfen, wenn sie dafür zahlen. Und es gibt den Spruch „Wer anschafft, der zahlt!“ – oder auch umgekehrt – und daher der natürlich markante


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