„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über verschiedene Möglichkeiten zur Einführung einer Pflichtversicherung für Hochwasserschäden vorzulegen.“
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Es geht darum, damit komme ich schon zum Ende meiner Ausführungen, die Möglichkeit zu schaffen, sich zu versichern. Es geht darum, dass wie in der Schweiz ein umfassender Versicherungsschutz möglich wird, auch wie die Europäische Kommission es beantragt, denn ich verantworte nicht, dass Menschen, die nicht in der roten Zone sind, die aber trotzdem Wasser und Schlamm in den Häusern haben, teilweise mehr als 50 Prozent ihres Vermögens verlieren.
Bitte, helfen Sie uns und stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.43
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Moser, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hochwasserschutzversicherung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2361 d.B.): 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (2471 d.B.)
Begründung
Das zweite „Jahrhunderthochwasser“ innerhalb von 11 Jahren hat neben der Notwendigkeit für verstärkten ökologischen Hochwasserschutz vor allem auch viele Fragen über die Höhe und den Anspruch auf Entschädigungszahlungen der Betroffenen aufgeworfen. Neben den bundesländerweise unterschiedlichen Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds gibt es auch große Unsicherheiten in Bezug auf den Versicherungsschutz und die Entschädigungshöhe bei privat Versicherten. Außerdem wirft die „Jahrhundertkatastrophe“ die grundsätzlichen Fragen auf, in welchen Zeitabständen mit solchen Katastrophen zu rechnen ist, und inwiefern private Versicherungen die Schäden abdecken (können). Die geteilte Abdeckung der Schäden durch Katastrophenfonds und private Versicherungen wirft weitere Fragen auf.
In Österreich liegt die Versicherungsdichte für Elementarschäden bei ca. 15%. In der Schweiz beispielsweise gibt es in allen Kantonen eine solidarische Versicherungspflicht gegen Feuer- und Elementarschäden. Die Versicherungsdichte beträgt in der Schweiz demnach nahezu 100%. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 16.4.2013 ein Grünbuch mit dem Titel „Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen“, das sich ebenfalls mit solchen Themenstellungen beschäftigt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
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