Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 104

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äußeren Sicherheit verankert. Das österreichische Bundesheer ist und bleibt somit ein eigenständiger Faktor im Rahmen der umfassenden Sicherheitsvorsorge. Der politi­sche Auftrag ist klar vorgegeben: National wird das Bundesheer weiterhin Schutz und Hilfe für die österreichische Bevölkerung zur Verfügung stellen und sicherstellen. Inter­national werden wir auch in Zukunft herzeigbare und solidarische Beiträge zum Krisen­management leisten und ein verlässlicher Truppensteller bleiben.

Abgeordneter Klikovits hat ausdrücklich auf die Quantität hingewiesen: eine Gesamt­stärke von 55 000 Soldaten, für die Katastrophenhilfe 12 500 Soldaten, für die Aus­lands­ein­sätze dauerhaft 1 100 Soldaten. Herr Abgeordneter Scheibner! Damit werden wir auch in Zukunft zur Topgruppe unter den Truppenstellern innerhalb der Euro­päi­schen Union zählen. Für Zwecke der Konfliktprävention soll es darüber hinaus einen Pool von 100 Experten geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ausdrücklich möchte ich festhalten, dass Inlands- und Auslandsaufgaben in diesem Dokument sorgfältig ausbalanciert und politisch gleich gewichtet sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin überzeugt davon, dass wir mit der vorliegenden Strategie die Sicherheit Österreichs zum Wohle der Menschen aktiv gestalten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit, noch auf den einen oder anderen inhaltlichen Aspekt einzugehen, wobei natürlich auch der nächste Tagesordnungspunkt eine gute Gelegenheit bietet, diese anzusprechen. Herr Abgeordneter List! Seien Sie mir nicht böse, das an dieser Stelle festzuhalten. Wenn Sie noch immer, sogar jetzt zur Stunde, die Situation im Nahen Osten so einschätzen und reflektieren, wie Sie das heute gemacht haben, dann tut es mir leid, Sie haben es nicht verstanden. (Abg. List: Ja, ja, ich habe es nicht kapiert!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kunasek! Ich möchte auf etwas auf­merk­sam machen, insbesondere, wenn es von einem Abgeordneten kommt, der Vor­sitzender des Landesverteidigungsausschusses ist: Es ist völlig klar, dass ein enga­giertes und tolles Projekt wie der Wehrdienst Neu, das wir gemeinsam auf die Beine gestellt haben, nicht zum so genannten politischen Nulltarif umgesetzt werden kann.

Ich habe daher bei der gemeinsamen Präsentation mit unserer Kollegin Mikl-Leitner deutlich darauf hingewiesen, dass wir im Verteidigungsressort in diesem Zusammen­hang laufend 30 Millionen € aus dem Budget zur Verfügung stellen – ich mache darauf aufmerksam, das sind in zehn Jahren immerhin 300 Millionen € – und darüber hinaus aus dem Finanzministerium eine Anschubfinanzierung von 14 Millionen € zur Verfü­gung gestellt wurde. Es ist somit klar und deutlich neues Geld, das wir für dieses attraktive Modell zur Verfügung stellen möchten.

Es ist angesprochen worden, dass es bei den Assistenzeinsätzen immer um das Gleiche gehe. Herr Kollege Scheibner, Sie wissen das. Es geht im Konkreten darum, dass das österreichische Bundesheer auch angefordert werden muss. (Abg. Scheibner: Aber die fordern doch kein konkretes Bataillon an!)

Da Sie die Miliz angesprochen haben, möchte ich doch noch einmal ausdrücklich auf zwei einschlägige Textpassagen in der Verteidigungsdoktrin und dem Sicherheits­doku­ment aufmerksam machen. Im Bereich der Verteidigungspolitik, Herr Kollege Scheibner, gibt es den Querverweis mit der österreichischen Bundesverfassung als Grundlage, und die Miliz ist klar und deutlich Gegenstand im Artikel 79. Im Bereich der militärischen Landesverteidigung haben wir unter Z 6 eine lageangepasste Aufwuchs­fähigkeit und damit natürlich auch die Miliz als Teilelement ausdrücklich verankert.

 


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