Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 106

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nehmen, und dann darf man nicht nur einen Bericht hernehmen und sagen, man möchte das und das machen, denn das wird dann aus finanziellen Gründen nicht möglich sein.

Es gibt also noch viele Aufgaben, die Sie erledigen müssen, Herr Minister. Sie haben leider nur noch über den Sommer Zeit. Ich hoffe, dass Sie einiges tun, und dann werden wir im Herbst weiterreden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner, und zwar zu einer zweiten Wortmeldung. Wunschgemäß sind 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


13.46.32

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Entschuldigung, lieber Kollege Prähauser, dass sich deine Rede noch ein bisserl verzögern wird, aber die Ausführungen des Herrn Bundesministers zur Neutralität haben mich jetzt doch gezwungen – und dan­kenswerterweise hat mir meine Fraktion noch ein paar Minuten Zeit gegeben –, noch einmal das Wort zu ergreifen.

Herr Bundesminister, das kann jetzt nicht Ihr Ernst gewesen sein, dass Sie sich als Verteidigungsminister der Republik hier herausstellen und anlässlich der Diskussion zur Sicherheitsdoktrin von der immerwährenden Neutralität Österreichs sprechen, die jetzt weiter Bestand hat, womit die NATO-Linie der Vorgängerregierung, die alte Doktrin jetzt umgedreht werde.

Sie kennen wohl die Formulierung in der alten Sicherheitsdoktrin. Da hat es geheißen, dass der Erweiterungsprozess der NATO für unsere Sicherheit von Bedeutung ist. – No na. Die NATO ist das einzige Sicherheitsbündnis, das auch Sicherheitsgarantien geben kann. Wenn Sie von der EU-Sicherheitsarchitektur sprechen, dann wissen Sie ganz genau, dass die ohne NATO nicht funktioniert, weil niemand das doppelt aufstellt und doppelt bezahlt. Also jeder Einsatz von uns – und wir sind ja selbst in NATO-Einsätzen vertreten – ist direkt an die NATO gekoppelt. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb muss man der NATO noch nicht beitreten, aber man soll das jetzt nicht so hinstellen, als wäre das etwas ganz Katastrophales gewesen. In der alten Doktrin ist nur gestanden, dass die Beitrittsoption im Auge behalten wird und ein Beitritt nur nach einer Volksabstimmung stattfinden kann. Das ist ja wohl nichts dramatisch Schlechtes, von dem man jetzt zehn Jahre später sagen muss, man habe die Linie geändert und das sei so wichtig.

Wenn Sie jetzt hier die immerwährende Neutralität herauskramen, dann gehen Sie in Wirklichkeit 20 Jahre zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Experten Ihres Ministeriums Ihnen das so gesagt haben, denn, Herr Bundesminister – und ich hoffe, ich brauche Ihnen das hier nicht zu sagen, aber es sei noch einmal festgehalten –, die immerwährende Neutralität ist ja nicht etwas selbst Gewähltes, das man selbst definieren kann. Sie ist ein sicherheitspolitisches Instrument und hat völkerrechtliche Bedingungen. Ich meine jetzt nicht eine „normale“ Neutralität, denn selbst ein NATO-Staat kann in einem bestimmten Konflikt neutral sein, aber die immerwährende Neutralität heißt, dass man im Frieden Vorleistungspflichten hat.

Eine der wichtigsten Vorleistungspflichten, die das Völkerrecht für den immerwährend Neutralen entwickelt hat, ist die absolute Absenz der Möglichkeit – auch nur der Mög­lichkeit! –, in bewaffnete Konflikte direkt einzugreifen. Das heißt, über ein Peace­keeping, dem beide Konfliktparteien zustimmen, kann man reden. Das wurde so ent­wickelt, dass das zulässig ist. Aber ein Einsatz gegen den Willen einer der Streit­parteien steht absolut im Widerspruch zur immerwährenden Neutralität.

 


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