Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 107

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Jetzt brauche ich Ihnen nicht die Österreichische Bundesverfassung vorzulesen. Bei dem, was auch Ihre Partei 1998 in die Österreichische Bundesverfassung geschrieben hat – das ist der Artikel 23j, damals noch in einer anderen Bezifferung –, geht es darum, dass Österreich nicht nur möglicherweise an einer europäischen Verteidigung teilnimmt, sondern dass Österreich mit dem österreichischen Bundesheer an Kampf­einsätzen zur Friedensschaffung teilnehmen kann – zur Friedensschaffung, also auch gegen den Willen einer der Streitparteien!

Ob man das dann macht oder nicht, ist natürlich die Entscheidung Österreichs, aber alleine, dass das in die Österreichische Bundesverfassung hineingeschrieben wurde – und darin gibt mir jeder Kommentar zur Bundesverfassung recht –, ist eine sogenannte materielle Derogation der Neutralitätsbestimmung und des Neutralitätsgesetzes. Das kann man jetzt laut oder leise zugeben und ehrlich nach außen sagen oder nicht, dann hat man das interpretiert: Die Neutralität bedeutet nur mehr keine Bündnismitglied­schaft, keine aktive Teilnahme an Kriegen – no na ned! – und keine dauernde Statio­nierung von Truppen in Österreich. Das ist eigentlich die Definition eines Bündnis­freien, aber wie man sich benennt, ist eine andere Sache

Wenn Sie jedoch heute hier als Verteidigungsminister herausgehen und von einer immerwährenden Neutralität auch als Grundsatz Ihrer Politik sprechen, dann wissen Sie es entweder nicht besser, oder Sie sagen hier, aus welchen Gründen auch immer – ich muss das leider so sagen –, die Unwahrheit, da es ganz einfach nicht der Verfassungslage Österreichs entspricht. Es ist schade, dass Sie gerade so eine Chance vergeben, bei einer grundsätzlichen sicherheitspolitischen Debatte auch ganz deutlich Ihre Perspektiven zu formulieren.

Zum Schluss: Wenn Sie meinen, die Miliz ist wirklich ordentlich herausgestrichen, und dann mit Querverweisen auf die Bundesverfassung und mit der Aufwuchsfähigkeit argumentieren müssen – die ganz etwas anderes ist als die Frage, ob die Miliz hier eingebunden ist –, dann zeigt das eigentlich, dass Sie die Miliz nicht wirklich ernst nehmen und es nicht ehrlich meinen, und auch das ist schade. Aber zum Völkerrecht und zur Österreichischen Bundesverfassung wären vielleicht noch ein paar Infor­mationen aus Ihrem profunden Büro und den Institutionen des österreichischen Bun­desheeres notwendig und sinnvoll. (Beifall beim BZÖ.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prähauser. 4 Minuten. – Bitte.

 


13.51.43

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wohin mit dem Bundesheer? Was ist dessen Auftrag, dessen Aufgabe? – Diese Fragen hat die Politik zu stellen. Aber sie muss der Bevölkerung auch sagen, wofür wir ein Bundesheer haben. Die Bevölkerung sollte wissen, worauf sie zählen kann, wenn es darauf ankommt, wenn sie Schutz braucht.

Ich glaube, dass die Sicherheitsstrategie, die wir gemeinsam erarbeitet haben, dem gerecht wird. Wir in der Politik haben jetzt allerdings die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Heer seinem Auftrag auch nachkommen kann, die Aufträge zu erfüllen, die wir ihm zuordnen – das heißt, wir werden für die nächste Zeit auch die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen müssen.

Ich weiß, dass wir momentan nicht gerade in Geld schwimmen. Ich weiß, dass wir noch einige Jahre vor uns haben, in denen wir entsprechend zu arbeiten haben. Bis dahin sind Hausaufgaben zu erledigen, ist die Struktur so zu verbessern, dass das Heer der verordneten Größe auch gerecht wird. Letztendlich zielt das Heer aber auch


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