Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 116

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ge­setz – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport – VwGAnpG-BMLVS) (2523 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Lueger. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte. (Abg. Neugebauer – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Lueger –: Zu einer tatsächlichen Berichtigung? – Nein!)

 


14.22.19

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 erfordert in der gesamten österreichischen Rechtsordnung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine entsprechende Anpassung und somit auch im Wehrrecht. Das Hauptaugenmerk des im Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlos­senen Entwurfs richtet sich auf die Abschaffung des administrativen Instanzenzugs unter weitgehender Beibehaltung der geregelten Vollzugspraxis insbesondere im Hee­res­disziplinarrecht. Das entspricht vollinhaltlich den Vorgaben der Entschließung vom 15. Mai 2012, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine möglichst weit­gehende Beibehaltung des Kommandantenverfahrens im Heeresdisziplinarrecht sicherzustellen.

In allen übrigen wehrrechtlichen Verfahren wie zum Beispiel bei Stellungsbeschlüssen und bei Einberufungsbefehlen soll durch den grundsätzlichen Ausschluss der auf­schiebenden Wirkung von Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht den militärischen Erfordernissen mit der Anpassung ab 1. Jänner 2014 Rechnung getragen werden.

Die weiteren Änderungen in den Wehrrichtlinien dienen der Behebung erkannter Detailprobleme in der Vollzugspraxis, um dadurch auch ein künftiges Ansteigen der Beschwerdeverfahren zu verhindern. Das geschieht jedoch gleichzeitig auch – das ist mir sehr, sehr wichtig – unter völliger Beibehaltung des individuellen Rechtsschutzes.

Weiters möchte ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Prähauser und Klikovits einbringen. Der Antrag wurde meines Wissens verteilt, daher werde ich ihn nur in den Grundzügen erläutern: Es geht einerseits um die standardisierte Kompe­tenz­bilanz und andererseits, als zweiter Punkt, um eine breite Informationstätigkeit durch sogenannte Informationsoffiziere an Schulen, an Bildungseinrichtungen generell.

Ein dritten Punkt: Personen, die sich früher einer Eignungsprüfung unterzogen haben im Rahmen der Stellung konnten das Gewand dazu nur ausborgen, wurden also mit Kleidung ausgestattet, die sie zurückzugeben hatten. Das führt jedoch zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand. Daher hat man sich dafür entschieden, die Kleidung ins Eigentum übergehen zu lassen.

Weiters geht es auch um die Optimierung des Wehrdienstes, indem militärische Sport­einrichtungen auch zur individuellen Freizeitgestaltung der Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen.

Ich meine also, dass dieser Antrag eine sehr sinnvolle und gute Ergänzung ist, und ersuche daher auch um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung ob seiner Länge bereits verteilt worden. Er wurde ausreichend erläutert und steht mit in Ver­handlung.

 


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