Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 144

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eine rasche und bedarfsgerechte arbeitsmarktpolitische Betreuung und Qualifizierung von Arbeitnehmern ermöglichen und diesen damit die Chance auf beruflichen Wie­dereinstieg geben.

In Wien beispielsweise besteht für von Arbeitslosigkeit betroffene Alpine-Mitarbeiter ab sofort die Möglichkeit, in die Wiener Regionalstiftung – Insolvenz einzutreten. Das sind Maßnahmen, die den Menschen dann tatsächlich helfen. Ich habe das sehr oft auch persönlich erfahren: Wer da schnell handelt – und Rudi Hundstorfer hat schnell gehandelt –, der hilft den Menschen ganz besonders.

Bis 30. Juli greift noch der 30-Tage-Kündigungsschutz, der sich aus der AMS-Früh­warnmeldung ergibt. Und bis 24. Juli haben die MitarbeiterInnen Gelegenheit, den sogenannten berechtigten Austritt zu erklären; etliche haben das bereits getan.

Zur Frage 6:

Die Verhandlungen rund um die Übernahme sind Aufgabe des Masseverwalters und nicht Gegenstand der Vollziehung. Angesichts der Fragestellung habe ich den Ein­druck, dass gerade Sie, meine sehr verehrten Abgeordneten, die hier diese Anfrage stellen, wollen, dass wir mit staatlichen Interventionen und einer Übernahme durch den Staat hier die so oft beschworene freie Wirtschaft eigentlich in Frage stellen.

Die anstehenden Arbeiten auf den Baustellen der ALPINE Bau müssen weitergeführt werden. Die Auftraggeber wollen die Fertigstellung ihrer Bauvorhaben. Und nach Angaben des Kreditschutzverbandes und des Masseverwalters sollen die ent­sprechenden Baustellen in den nächsten Tagen auch wieder in Betrieb sein. Besteht eine ARGE, sichert der ARGE-Vertrag die Weiterführung durch andere Partner.

Was muss ein Masseverwalter tun? – Er koordiniert diesen Prozess. Es muss ein Übernahmeangebot vorliegen. Es muss vom Gläubigerausschuss und dann vom Gericht bestätigt werden. Und dann kann ein Auftraggeber entscheiden, ob er den neuen Auftrag an den neuen Auftragnehmer übergibt.

Die ersten drei von insgesamt fünf Bundesländerpaketen, die eingerichtet wurden, sind seit Dienstag vom Insolvenzgericht genehmigt. Zwei weitere will der Masseverwalter dem Gericht heute vorlegen.

Die vom Insolvenzvertreter ausgewählten und vom Gericht bestätigten Baufirmen können nun mit den ehemaligen Auftraggebern der Alpine in Kontakt treten, um von den Bauherren der Alpine-Aufträge diese Aufträge zu übernehmen.

Ich denke, dass nach dem aktuellen Stand, mit den derzeit zumindest gerichtlich genehmigten Paketen, rund 1 800 Arbeitnehmer die Chance auf eine Weiterbe­schäfti­gung haben. Und mit den zwei weiteren Paketen werden nach ersten Schät­zungen zwischen 400 und 600 Arbeitnehmer dazukommen. Da sind die Arbeitsplätze bereits gesichert. Die Arbeitsplätze sollen erhalten werden – das ist das, worum es dem Arbeitsminister geht, und er hat dafür massive Arbeit geleistet.

Angesichts der Umstände wird der allergrößte Teil der betroffenen Bauarbeiter ent­weder direkt übernommen werden oder zumindest rasch einen Arbeitsplatz finden. Und für die anderen stehen die Insolvenzstiftungen, die Maßnahmen des Arbeitsmarkt­services zur Verfügung.

Zur Frage 7:

Auch hiebei handelt es sich nicht um einen Gegenstand der Vollziehung. Ich bedanke mich bei allen Unternehmen, die bereit waren und auch eine Erklärung abgegeben haben, neben den ÖBB, dass sie die 142 Lehrlinge übernehmen. Das waren jedenfalls


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