Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 204

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OrganisationspsychologInnen in einen undefinierten und deren Aufgabe unzulässig reduzierendes Umfeld gesetzt.

Arbeits- und Organisationspsychologie hat bis heute keine klares Berufsbild oder Curriculum. Um die etwa im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz angedeuteten Aufgaben zu erfüllen bedarf es einer klaren Beschreibung der Tätigkeitsbereich.

Ein diesbezüglicher Abänderungsantrag ist insofern nicht sinnvoll, als er angesichts der Problemlage und der kurzen Zeit die zu regelnde Materie nicht ausreichend erfassen kann. Ziel dieses Entschließungsantrages ist es daher, eine in absehbarer Zukunft umzusetzende gesetzliche Regelung auf Ebene der Ministerien vorzubereiten. Dazu wird es einerseits notwendig sein, das Aufgabengebiet zu erfassen und zu beschreiben und andererseits die betroffene Berufsgruppe an der Ausformulierung eines Rege­lungsansatzes zu beteiligen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Gesundheit sowie Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden ersucht, die fachspezifischen Abteilungen ihrer Ministerien mit der Vorbereitung und Erstellung eines Regelungsentwurfs zu beauftragen, mit dem der Aufgabenbereich und das Berufsbild von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen eindeutig geregelt wird. Ziel ist die Erstellung einer mit der Berufsgruppe akkordierten Vorlage, die im ersten Halbjahr 2014 in Kraft treten kann.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


19.08.59

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle des Psychologengesetzes ist nach über zwanzig Jahren eine notwendige Anpassung, vor allem, was die studien­rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, aber genauso, was die Präzisierung der Tätigkeiten im Sinne einer besseren Qualitätssicherung für die Patientinnen und die Patienten anlangt. Es hat, was die Kernfragen betrifft, in den letzten Tagen starke Verbesserungen gegeben, vor allem auch im Interesse der Psychotherapeuten.

Wir vom BZÖ werden heute dieser Novelle des Psychologengesetzes zustimmen, wobei ich natürlich nicht verhehle, dass es – wie Frau Kollegin Oberhauser gesagt hat – eine turbulente Phase war, denn dass kurzfristig, eine Stunde vor dem letzten Ausschuss ein Gesamtabänderungsantrag eingebracht worden ist, war unserer Ansicht nach eine sehr undemokratische Vorgehensweise. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben uns daher dagegen verwahrt und im Ausschuss dann nicht zugestimmt. Aber wie gesagt, ich denke, es ist im Interesse der Psychologinnen und Psychologen, im Interesse der Psychotherapeuten, und es ist für die Patienten vor allem ein wichtiger und notwendiger Schritt. Daher werden wir dem heute auch unsere Zustimmung geben.

 


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