Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 225

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Was den Entschließungsantrag betrifft, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Lage völlig klar: Diese Variante hat dazu geführt, dass sie für die Berufsgruppen­angehörigen die einfachste Regelung ist, dass die Kosten daher am geringsten sind. Ich gehe davon aus – und es ist auch so –, dass es keinen Kostenersatz an die Arbei­ter­kammer geben wird.

Ich möchte ein zweites Gesetz ansprechen, nämlich die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, wo wir sicherstellen, dass in Zukunft die in diesen Gesundheitsberufen Tätigen auch die Angehörigenschulung machen können, dass auch Patientinnen und Patienten von der Krankenpflege angewiesen werden können, wie man im Alltag mit gewissen Fragen umgeht, dass ihnen Pflegeinformationen weitergegeben werden können. Bisher war das Ärzten vorbehalten. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die Ärzte dazu oft wenig Zeit hatten, dass sie auch manchmal die Erfahrung der Pflege nicht hatten. Jetzt ist es auch möglich, neben den Ärzten, dass diese Tätigkeit von den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen ausgeübt wird.

In diesem Sinne haben wir wiederum einen Beitrag dazu geleistet, dass es zu einer Stärkung der Primärversorgung in Österreich kommt, was ja ein klares Ziel der Gesundheitsreform ist: Verbesserung der Qualität und Stärkung der Primärversorgung. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.07.31

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Oberhauser hat schon gesagt, es ist eine lange Geschichte gewesen. Es war fast so etwas wie eine unendliche Geschichte. Manchmal haben unendliche Geschichten ein Happy End. Diesmal, würde ich sagen, hat es für die einen vielleicht ein Happy End gegeben, für die Berufsverbände hat es mit Sicherheit kein Happy End gegeben. Dass wir das Gesundheitsregister haben wollen, das eint Politik und Berufsverbände: die Politik auf der einen Seite, weil es ein Steuerungsinstrument in der Gesundheitspolitik ist. Und für die Berufsverbände war es – das ist schon gesagt worden – immer sehr wichtig wegen der Fortbildung und Weiterbildung. Also: Es geht immer um Qualitätssicherung und Patientensicherheit.

Für die Berufsverbände geht es darum, dass es zu keinen Berufsübergriffen kommen kann. Und für Patienten geht es darum, dass sie wissen, der Therapeut, die Thera­peutin oder der Pfleger, die Pflegerin, die sie behandeln, sind auch dazu imstande und berechtigt. – So weit, so gut.

Also das hat uns geeint. Das, was uns von Anfang nicht geeint hat, war der Ort der Registrierung. Wir – und ich spreche hier als Physiotherapeutin für MTD-Austria – haben immer gesagt, wir wollen das selber machen, da wir es auch machen können. Und wir haben eben diese MTD-Register GmbH vor inzwischen schon acht Jahren gegründet. Es haben sich immerhin 11 500 Berufsangehörige freiwillig registriert. Es besteht ein vollkommen fertiges System, mit dem man eigentlich heute anfangen kann, etwas zu tun, weil es schon da ist.

In einer Zeit, in der es um Demokratie geht, um mehr direkte Demokratie geht, finde ich es persönlich sehr schade, wenn über Berufsverbände, über Berufsgruppen so drübergefahren wird und deren Wunsch nicht entsprochen wird.

Ich möchte mich aber ausdrücklich beim Kollegen Erwin Rasinger bedanken, der dafür gesorgt hat, sozusagen im Sinne der Schadensbegrenzung, aus meiner Sicht, dass


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