Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 226

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zumindest der Beirat so aufgewertet wird, dass, wenn sich alle daran halten und wenn es keine Tricks gibt, die Berufsverbände nicht überfahren werden können.

Es wird hier, wie ich auch schon im Gesundheitsausschuss gesagt habe, zu diesem Gesetzentwurf von mir keine Zustimmung geben. Eine Zustimmung wird es zur MTD-Gesetz-Novelle geben. Diese ist auch im Sinne der Patientensicherheit zu sehen. Da geht es auch um Anpassungen an EU-Vorgaben. Das heißt, es wird von mir eine Zustimmung zur MTD-Gesetz-Novelle geben, aber nicht zum Gesundheitsberufe­register-Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.10.10

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Keine Frage, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz haben wir von Anfang an, weil das auch in der Regierungsvereinbarung so vorgesehen war, im Kern mitgetragen. Die Bestrebungen der Berufsangehörigen, wie bei den Ärzten, bei den Hebammen und bei mehreren anderen Berufen, eine eigene Regis­trierung vorzunehmen, ist natürlich etwas, was unterstützenswert ist – und was, wie gesagt, auch im Regierungsprogramm drinnen steht.

Es war ja auch so, dass in Erwartung dieses gesetzlichen Auftrages die MTD-Austria als überbetriebliche Interessenvertretung hier aktiv geworden ist, bereits ein eigenes Register eingeführt hat und bereits mit Fortbildungsmaßnahmen und allem, was halt so dazugehört, begonnen hat.

Darum scheint es auch vollkommen unverständlich, dass dann als Ministerialentwurf dieses Gesetz in Begutachtung versandt worden ist. Denn, Herr Minister, es ist einfach so, dass ein Drüberfahren über eine Berufsgruppe oder über Berufsgruppen, wie in diesem Fall, nicht Usus ist und eigentlich etwas Ungeheuerliches ist. Und nicht nur das, auch von der Sache her ist es ja so, dass bei dieser ganzen Gruppe nicht nur die Pfleger und angestelltes Personal, sondern auch freiberufliche Logopäden und was auch immer betroffen sind, diese sind umfasst. Das sind Freiberufler – und die werden jetzt bei der Arbeiterkammer registriert. Das ist ein Widerspruch in sich!

Und wenn Sie sagen, na ja, weil die halt schon seit den zwanziger Jahren besteht, dann könnte man genauso flapsig sagen, der ÖAMTC oder der ARBÖ besteht vielleicht auch seit dieser Zeit und die haben auch Außenstellen, also können wir sie auch dort registrieren. – Also das ist ein Quatsch.

Wir sind strikt dagegen, dass das so kommt!

Ich zitiere jetzt nur aus einer Stellungnahme. Darin wird geschrieben:

Es erhebt sich die Frage: Soll es sich um ein verbindliches Gesundheitsberuferegister mit konstitutiver Wirkung handeln oder nicht? Das heißt, nur wenn man nach Erfüllung der gesetzlich normierten Voraussetzung in das Register eingetragen ist, darf man seinen Beruf ausüben. Ziel wäre ja, Rechtssicherheit für Berufsangehörige, Patienten und Dienstgeber zu schaffen. Aus dem vorliegenden Gesetzentwurf ergibt sich aber nicht, ab welchem Zeitpunkt eine konstitutive Wirkung des Berufsregisters vorliegt. – Zitatende. Aus der Regierungsvorlage lässt sich das nicht herauslesen.

Darüber hinaus, muss man ja sagen – und das ist wirklich ein übler Beigeschmack –, hat man ja den Eindruck, dass hier eigene Stellen, eigene neue Abteilungen innerhalb der Arbeiterkammer geschaffen werden sollen, wo dann Politiker, die halt woanders sehr erfolglos waren, hineingesetzt werden. Wir sprechen von Salzburg, wir sprechen


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