Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 238

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keine Ruhe geben und Stein für Stein auf den Turm in der Brandung legen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)

20.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.51

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! 1,7 Millionen Österreicher und Österreicherinnen sind chronische Schmerz­patienten. Die gesundheitliche Versorgung dieser Personengruppe ist unbefriedigend: Es fehlt an Behandlungsmöglichkeiten, es dauert oft jahrelang, bis eine entsprechende Diagnose gestellt werden kann.

Abgesehen von der psychischen und physischen Belastung dieser bedauernswerten Personen ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Rund ein Drittel ist arbeits­unfähig, 21 Prozent befinden sich in Frühpension. Der dadurch entstandene oder entstehende Schaden wird mit 3 Milliarden € angegeben. Deshalb ist es höchst an der Zeit, diese unbefriedigende Situation zu verbessern, etwa durch Einführung eines flächendeckenden Angebots an interdisziplinären Schmerzambulanzen.

Da viele Verbesserungen notwendig sind, bin ich froh, dass heute einem Abän­derungsantrag von BZÖ, ÖVP und SPÖ zu meinem Antrag zugestimmt wird, in dem der Oberste Sanitätsrat und die Fachgesellschaften aufgefordert werden, eine Bun­desqualitätsleitlinie für die Verbesserung der Versorgung von Schmerzpatienten in Österreich zu entwickeln. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Schmerzen der besonderen Art müssen zurzeit viele Steirerinnen und Steirer ertragen. Seit Montag herrscht in der Steiermark ein vertragsloser Zustand zwischen Gebietskrankenkasse und Rotem Kreuz, aber nicht weil sich die Gebietskrankenkasse bei den Verhandlungen nicht rührt; ganz im Gegenteil: Die Gebietskrankenkasse ist nicht verhandlungsbereit.

Seit 1999 ist der Tarif bis auf eine einmalige Anpassung um 3,5 Prozent gleichge­blieben. In diesem Zeitraum stiegen der Verbraucherpreisindex um 31,24 Prozent, der Transportkostenindex um 66,03 Prozent und der Diesel um sagenhafte 125,28 Pro­zent. Um kostendeckend arbeiten zu können, verlangt das Rote Kreuz eine Tarifanpas­sung von 19,5 Prozent, das sind pro vergangenem Jahr 1,5 Prozent. Die Gebiets­kranken­kasse bietet für 13 Jahre 4 Prozent an. Das ist indiskutabel, wo es doch für die Gebietskrankenkasse ein Leichtes wäre, auf die Forderungen des Roten Kreuzes einzugehen. (Beifall beim BZÖ.)

Zum einen hatte die Gebietskrankenkasse im letzten Jahr einen Gewinn von 150 Mil­lionen €; zum anderen muss jeder, der mit der Rettung transportiert wird, den Selbstbehalt einer doppelten Rezeptgebühr bezahlen. In meinem Fall verrechnet das Rote Kreuz für einen Transport von Knittelfeld nach Judenburg und zurück 22,75 €; davon werden 2,35 € von der Krankenkasse bezahlt, und 20,40 € muss der Trans­portierte selbst bezahlen.

Auch werden die Beiträge der Versicherten von der steirischen Gebietskrankenkasse dauernd erhöht. So wurde zum Beispiel die Rezeptgebühr in den letzten 13 Jahren um satte 65,63 Prozent angehoben, was wiederum den Selbstbehalt beim Transport erhöht. Die Versicherten können zwar ihre Kosten zurückfordern, das Beispiel eines Dialysepatienten, der im Monat 1 500 € vorstrecken muss, zeigt aber, dass das eine Summe ist, die sich wohl niemand leisten kann.

Da mit der Gebietskrankenkasse keine Einigung herbeigeführt werden kann, liegt es wohl primär am Landeshauptmann als Referent für die Einsatzorganisationen, eine


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