Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2323/A der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden (2389 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
21.54
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es uns bei diesem Initiativantrag wahrlich nicht leicht gemacht, auch nicht mit dem dazu noch einzubringenden Abänderungsantrag, in Bezug auf die Meinungsbildung, weil wir gestern – da bin ich ganz offen – diesem Initiativantrag noch höchst skeptisch gegenübergestanden sind. Grund dafür waren hauptsächlich die datenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Einsatzes der in diesem Initiativantrag definierten Smart-Meter-Geräte, also der sogenannten intelligenten Messgeräte, samt den damit in Verbindung stehenden Messnetzwerken.
Es gab nicht nur von unserer Fraktion, sondern auch vom Datenschutzrat massive datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der IT-Absicherung, hinsichtlich der Softwaresicherheit dieses Netzwerks und der „intelligenten Messgeräte“. Wir haben diesbezüglich einen schwierigen Meinungsfindungsprozess gehabt.
Mit dem heute vorgelegten Abänderungsantrag sieht die Sache etwas anders aus, weil ja – das möchte ich an dieser Stelle schon auch erwähnen – dieser Initiativantrag, aber auch der heute vorgelegte Abänderungsantrag grundsätzlich auch sehr viel Gutes beinhalten, nämlich neben den Anpassungen der Bestimmungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit beispielsweise die neuen verschärften Bestimmungen betreffend Insiderhandel, aber auch die Bestimmungen hinsichtlich der Graustromimporte, Stichwort: Anpassung und Ausweisung der Stromkennzeichnung. Weiters die nunmehr mit dem Abänderungsantrag vorgesehene Wahlfreiheit, ob man solch ein Smart-Meter-Gerät haben möchte beziehungsweise ob das bei einem in Betrieb sein soll – oder auch nicht.
Dazu kommt, dass den datenschutzrechtlichen Bedenken mit dem heutigen Abänderungsantrag weitestgehend Rechnung getragen wird und dass es – das ist besonders wichtig – anstatt der in diesem Initiativantrag vorgesehenen Festlegung mit dem sogenannten Stand der Technik nunmehr eine genaue Präzisierung dahin gehend gibt, welche Zertifizierung und welche Standards da tatsächlich zur Anwendung kommen, sodass hier auch ein internationaler Standard und eine ständige Evaluierung sichergestellt sind.
Wir werden daher diesem Initiativantrag unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages zustimmen. Es ist dies sicherlich nicht die bestmögliche Lösung, die Optimallösung, aber ich denke, es ist ein tauglicher Kompromiss, bei dem das Positive jedenfalls überwiegt und durch den man einen guten Ansatz hat, um in Zukunft die noch offenen Verbesserungsoptionen einzubringen.
Eine offene Frage – das möchte ich an dieser Stelle auch noch anbringen –, die wahrscheinlich die Konsumenten maßgeblich interessieren wird, ist: Wer bezahlt diesen
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