Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 312

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Ich bitte Sie auch – wer immer da geredet hat oder noch reden wird –, da auch korrekt in der Bezeichnung zu sein. Wir verbieten nicht Atomstrom, auch nicht den Durchzug oder die Durchleitung, sondern wir regeln die Kennzeichnung von Strom exakt. Es kommt zwar im Endeffekt auf das Gleiche heraus, weil wir auch noch die inner­österreichische Verpflichtung aller Lieferanten haben, eine freiwillige Verpflichtung, dass sie eben keinen Atomstrom in der Kennzeichnung anbieten werden; das wäre auch widersinnig. Aber es hat in Richtung der EU-Belange schon einen bestimmten Stellenwert, denn es ist Ihnen allen oder jenen, die sich mit der Thematik beschäftigt haben, bekannt, dass die EU im Zuge der Notifizierung, weil es um die Frage gegan­gen ist, ob es technische Handelshemmnisse sind, hier Bedenken geäußert hat. Und wir haben versucht, diese Bedenken entsprechend zu entkräften, denn wir gehen nicht mit voller und bewusster Sichtweise in eine Vertragsverletzung hinein.

Wir haben auch versucht, klarzustellen, dass ein ausländischer Betreiber und Lieferant von Strom genauso behandelt wird wie ein inländischer Betreiber und nicht mit zusätzlichen Auflagen bedacht wird.

Daher: Das ist eine Klärung, eine konkrete Umsetzung und beinhaltet die Strom­kennzeichnungspflicht bis zum Jahr 2015 auch für den Bereich der Industrie. Im Bereich der Haushalte ist das jetzt schon zum Großteil umgesetzt.

Wir haben auch die Problematik der Pumpspeicher damit ausgeräumt, nämlich den Verdacht oder den Vorwurf, dass Pumpspeicherkraftwerke die Energie für den Pump­sprung, den sie benötigen, um dann wieder saubere Energie zu liefern, aus Atomstrom beziehen. Und wir haben jetzt auch die Verpflichtung der fossilen Stromerzeugungs­anlagen ab 100 kW in Österreich, sich zertifizieren zu lassen, was die Entstehung von heimischem Graustrom von vornherein unterbindet. Damit ist auch klar ausge­sprochen, worum es in der Sache geht. Ein Teil des Stroms, den wir in Österreich im Netz haben, ist Graustrom. Und nachdem bei Graustrom ein bestimmter Anteil auch Atomstrom war, sehen wir jetzt vor, dass wir auch diesen Graustrom entsprechend dann mit Zertifikaten belegen. Man wird in der Annahme wahrscheinlich richtig liegen, dass niemand in Österreich dann Atomstrom zertifizieren wird, weil das auch am Markt bis jetzt nicht üblich ist.

Ich nehme an, dass wir damit auch die EU-Politik beeinflussen, weil die Frage auch für Deutschland in ein paar Jahren relevant sein wird. Wenn Deutschland ausgestiegen ist, wird die Stromkennzeichnung im Jahr 2022 so wichtig sein, dass der Kunde kein Interesse hat, dann vielleicht französischen oder tschechischen Atomstrom im Netz zu haben. Das ist aber eine Angelegenheit, die Deutschland klären muss. Ich glaube, im Prinzip ist es vor dem Hintergrund, dass wir Strom aus Atomkraftwerken nicht erzeugen und auch nicht haben wollen, eine stimmige und seriöse Vorgangsweise.

Wir haben, wie angesprochen, was die Umsetzung der sogenannten REMIT-Verord­nung und der Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassung anbelangt, vorgesehen, dass hier Insider-Handel und Marktmanipulation verboten wird. Der Unterschied zum Börsen­bereich ist der: Bei der Börse ist nur derjenige betroffen, der sich in spekulative oder sonstige Geschäfte einlässt, während im Bereich des Stromhandels jeder Konsument von derartigen Manipulationen, wenn er beliefert wird, betroffen ist.

Wir haben – und da kann ich dem Kollegen Widmann beipflichten, es war eine Anre­gung von ihm – Maßnahmen gesetzt, um den Anbieterwechsel entsprechend zu beschleunigen. Denn die Beobachtung ist richtig: In Österreich haben wir bei Strom­kunden eine Wechselrate von 1,1 Prozent, bei Gaskunden ist es etwas besser: eine von 1,7 Prozent. Im Vergleich dazu Deutschland: 6,3 Prozent bei Strom und 9,5 Pro­zent bei Gas. In anderen Ländern, in Skandinavien detto. Was heißt das, wenn wir das noch genauer hinterfragen? Bei uns sind diese Möglichkeiten relativ unbekannt und


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