Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 347

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Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 2483 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 2484 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 2485 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

00.13.2238. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (2375 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2450 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte. (Abg. Pendl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Glaser –: Guten Morgen!)

 


0.13.43

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Pendl meint: Guten Morgen! – Ja, das ist richtig gewählt.

Bei diesem Tagesordnungspunkt behandeln wir nach mehreren Jahren an Diskussion zwei Gesetzesmaterien. Zum einen wird das Entwicklungshelfergesetz geändert – verschiedene sozial- und familienrechtliche Bestimmungen werden angepasst –, zum anderen ändern wir das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, indem wir eine Min­destbeitragsgrundlage für Entwicklungshelfer zur pensionsrechtlichen Absicherung festschreiben.

Das ist deswegen notwendig geworden, weil bis jetzt die pensionsrechtliche Absiche­rung der Entwicklungshelfer auf einer relativ niedrigen Basis gestanden ist, was so lange keine Auswirkungen hatte, als die besten 15 Jahre für die Bemessungsgrundlage herangezogen wurden. Aber da jetzt laufend Jahre zur Bemessungsgrundlage dazu kommen, ist es absolut notwendig, hier eine Mindestbeitragsgrundlage zu schaffen, damit die Absicherung der Entwicklungshelfer gesichert ist.

Ich meine, dass wir das diesen Menschen schuldig sind, um Menschen, die mit hohem Engagement in Ländern sind, wo wir sonst kaum eine Vertretung haben, wo sie sozusagen Botschafter Österreichs sind, abzusichern.

Wir haben aber nicht nur über Entwicklungshilfe und Entwicklungshelfer im ent­sprechenden Unterausschuss gesprochen, sondern auch über viele andere Materien: sei es das Thema Landraub, das Thema Ernährungs- und Energiesouveränität oder auch das Thema Nahrungsmittelspekulationen.

 


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