Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Dieser Umstand ist sehr bedauerlich. Sie sind nicht der einzige Abgeordnete, der diesen Umstand aufzeigen will, auch der Herr Abgeordnete Huainigg hat mich schon aufgefordert, diesbezüglich tätig zu werden. Sie wissen ganz genau, dass ich von der Rechtsnorm her da eingeschränkt bin. Im Begutachtungsverfahren haben wir selbstverständlich darauf hingewiesen – und wir bemühen uns jetzt weiter in bilateralen Gesprächen –, dass die Vereinbarungen zukünftig eingehalten werden müssen. Natürlich wird das bei der Verlängerung der Mindestsicherungsvereinbarung ein ganz spezieller Verhandlungspunkt sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öllinger.
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, mir ist die Rechtslage bekannt. Es ist ein Riesenproblem, dass wir Verträge mit den Bundesländern schließen, die dann von einzelnen Bundesländern nicht eingehalten werden. Ich möchte auch anerkennen, dass Sie das klar als Vertragsverletzung beurteilen, aber wir hätten ja die Möglichkeit, das auch für die Bundesländer über eine klare Gesetzesdefinition bei der Familienbeihilfe im Familienbeihilfengesetz sicherzustellen.
Warum wehren sich die Regierungsparteien dagegen, dass den Bundesländern über eine klare Definition im Gesetz ein für alle Mal klar wird, dass die Familienbeihilfe nicht als Einkommen zu rechnen ist?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das Land Niederösterreich beruft sich bei der jetzigen Vorgangsweise auf ein Erkenntnis der Höchstgerichte, weil sich sowohl der Verwaltungsgerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof dafür ausgesprochen haben, dass der Staat mit Familienbeihilfe einen doppelten Zweck verfolgt. Und demzufolge beruft sich Niederösterreich bei seiner Vorgangsweise auf diese beiden Erkenntnisse. Das sind ältere Erkenntnisse, und wir werden versuchen, uns bei der Verlängerung ganz einfach mit den Bundesländern in einen neuen Verhandlungszug zu begeben, weil wir natürlich auch für alle Bundesländer die gleiche Vorgangsweise haben wollen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.
Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsident! Herr Minister! Die Rechtslage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung mit den Bundesländern hat mein Vorredner schon skizziert. Ich möchte aufwerfen, dass es immer wieder Probleme mit der laschen Vergabepraxis und mit der mangelnden Kontrolle der Vergabe der bedarfsorientierten Mindestsicherung gibt.
Meine Frage zielt darauf ab: Sie sagen, wenn es um die Arbeitslosenzahlen geht, dass es immer wieder Managementfehler in privaten Firmen gibt. Jetzt stelle ich gegenüber, dass, wenn es eine lasche Vergabepraxis und mangelnde Kontrollen gibt – in Wien zum Beispiel ein Anstieg von über 30 Prozent der Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung –, dass wir . (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin gleich fertig, Frau Präsident, lassen Sie mich den Gedanken zu Ende führen!
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, nein, das geht nicht! Die Spielregeln sind für alle gleich. Die 1 Minute Fragezeit ist abgelaufen, Sie haben die Frage noch nicht formuliert. Das heißt, ich gebe Ihnen jetzt die Möglichkeit, die Frage, ohne Kommentar aber, zu formulieren. – Bitte.
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