Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 27

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Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Minister, Sie als Sozialchef der Firma Öster­reich (Rufe bei der SPÖ: Frage!):

Was werden Sie tun, um diese lasche Vergabepraxis und die mangelnden Kontrollen bei der Vergabe der bedarfsorientierten Mindestsicherung einzustellen? (Weitere Zwi­schenrufe.)

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Ja, es geht um ein sehr ernstes Thema (Abg. Jury: Natürlich geht es um ein ernstes Thema!), und die Geschäftsordnung machen wir nachher.

Herr Abgeordneter, Punkt eins: Die Zahl derjenigen Menschen, die nur von der Min­destsicherung als alleiniger Einnahmequelle leben, ist nicht gestiegen. Diese Zahl ist in Wahrheit sinkend. (Zwischenruf des Abg. Jury.) Nein! Was angestiegen ist, sind die sogenannten Aufstockungsleistungen. Das heißt, das sind Menschen, die ein geringes Arbeitslosengeld, eine geringe Notstandshilfe oder ein geringes Aktiveinkommen ha­ben. Diese Zahlen sind gestiegen – um 20 Prozent, 25 Prozent. (Abg. Dr. Matznetter: Working Poor!) Das sind Menschen, die ganz einfach, auf Fachchinesisch, „Working Poor“ heißen. – Punkt eins.

Punkt zwei: Die gesamte Vergabe beziehungsweise Zuweisung ist Landesangelegen­heit – das sind die einzelnen Bezirkshauptmannschaften, das sind die einzelnen Ma­gistrate. Und natürlich bemühen sich die Länder, das optimal zu machen.

Wo wir zum Beispiel mitwirken, ist bei einem Teil der Kontrolle. Das betrifft diejenigen, die auch beim AMS gemeldet sind. Und da darf ich Ihnen mitteilen, dass das AMS vo­riges Jahr bei 28 000 Fällen der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde eine entspre­chende Meldung gemacht hat, dass Termine oder sonstige Vereinbarungen nicht ein­gehalten worden sind. – Das heißt, Kontrolle findet statt. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lapp.

 


Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Frau Prä­sidentin! Das waren jetzt sehr wichtige Erklärungen, weil immer wieder viele Leute ge­nau dem gleichen Aberglauben aufsitzen wie Kollege Jury.

Herr Minister, was macht das Arbeitsmarktservice beziehungsweise welche Angebote gibt es vom Arbeitsmarktservice für Mindestsicherungsbezieherinnen und ‑bezieher?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Das Programm ist: Eingliederungsbeihilfen, Eingliederungsbeihilfen im ersten Arbeits­markt, natürlich auch bei sogenannten sozialökonomischen Betrieben, bei Bildungs­maßnahmen Qualifizierung und natürlich auch Beratungs- und Schulungstätigkeiten.

In Summe gesehen darf ich sagen: Seitdem wir die BMS haben, haben 49 000 BMS-Bezieher Arbeit aufgenommen, 107 000 waren in Schulungsmaßnahmen. Und durch Förderungen und Beihilfen, vor allem Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung, wurden noch einmal 71 000 Menschen entsprechend weiterentwickelt.

Das heißt – langer Rede kurzer Sinn –: Wir haben damit ein sehr, sehr umfangreiches Programm gestartet, und dieses Programm funktioniert auch im Wesentlichen sehr, sehr gut. Dass wir vielleicht da oder dort auch besser werden können – ja. Aber Fakt ist: Es ist klar bewiesen, dass all das, was wir hier tun, in Wahrheit Aktivierung ist und nicht Verweilen in der Mindestsicherung.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steibl.

 


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