Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 28

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Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Bundesminister, 144 000 Mindestsiche­rungsbezieher in Wien, das sind zwei Drittel jener in Österreich. Diese Zahl ist schon zu hinterfragen, und das möchte ich noch einmal wirklich klar festhalten.

Aber ich komme auch zur Familienbeihilfe, die ja bereits angesprochen wurde: Wir beschließen heute auch eine Einschleifregelung für den Zuverdienst von jungen Er­wachsenen bei der Familienbeihilfe. Das bewirkt, dass nicht gleich die ganze Familien­beihilfe entfällt.

Meine Frage: Wie vielen Familien wird diese Regelung nützen? Aber auch – Sie sind ja auch Sozialminister –: Was werden Sie noch in die neue Regierung einbringen, um Familien besser zu unterstützen? (Abg. Scheibner: „In die neue Regierung“? – Abg. Steibl – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Na ja, in der Demokratie gibt es immer ei­ne Regierung!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Natürlich gibt es auch den Tag danach und eine neue Regierung, das ist vollkommen klar.

Sie wissen, dass wir ja bereits ein sehr umfangreiches Familienpaket beschlossen ha­ben, in dem es nicht nur um die Neustaffelung der Familienbeihilfe geht, sondern auch darum, dass wir sehr intensiv weiter den Kindergartenausbau – aber nicht den nackten Ausbau per se, sondern auch die qualitativen Verbesserungen, das heißt längere Öff­nungszeiten bei bestehenden Standorten, mehr Angebot für Kleinkinder oder Kleinst­kinder – vorantreiben wollen.

Ansonsten sei mir zu den Wiener Zahlen nur ein Einwand gestattet: Von den Zahlen, die Sie genannt haben – und die natürlich vollkommen stimmen –, sind nur 9 Prozent im sogenannten Vollbezug, das heißt Menschen, die nichts anderes haben als die Min­destsicherung. Alle anderen haben irgendetwas dazu und bekommen das nur als Auf­stockungsleistung. (Abg. Steibl: Wer’s glaubt, wird selig!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dolin­schek.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Bundesminister, das Arbeitsmarkt­service ermöglicht ja Personen, die sich weiterbilden wollen, unter Freistellung und ge­gen Entfall der Bezüge ein Weiterbildungsgeld. Das ist ja auch vollkommen in Ord­nung, wenn der Weiterbildungsnachweis auch erbracht wird.

Aber nun meine Frage: Warum erhalten laut dem Geschäftsbericht des Arbeitsmarkt­service noch immer rund 300 Personen unter Freistellung und gegen Entfall der Bezü­ge ein Weiterbildungsgeld beziehungsweise Arbeitslosengeld, ohne dass sie einen Weiterbildungsnachweis erbringen, sodass es möglich ist, ungehindert bis zu einem Jahr – Zeitungen haben darüber berichtet – auf Weltreise zu gehen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Ich glaube, wir sind uns einig – und Sie wissen das, denn Sie selbst haben das hier mitbeschlossen –, dass wir das auch verändert haben, dass die Bildungskarenz in Zu­kunft auch die Kontrolle eines Studiennachweises vorsieht. Dass das in der Vergan­genheit passiert sein kann – ja, kein Thema. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 233/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Dolinschek. – Bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Bundesminister, zu meiner Haupt­frage: Im Regierungsprogramm von 2008 bis 2013 – das ist ein sehr dickes Konvolut –


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