Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 29

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ist ja auch die Schaffung eines modernen und flexiblen Arbeitsrechts enthalten, eine Beseitigung der Rechtszersplitterung und eine Neukodifizierung des Arbeitsrechts über­haupt.

Dazu nun meine Frage:

233/M

„Wann wird endlich für alle Österreicherinnen und Österreicher ein einheitliches Ar­beitsrecht und Sozialrecht ohne Privilegien und Benachteiligungen gelten?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Ich glaube, Herr Abgeordneter, wir sind uns einig, dass es darum geht, ein einheitli­ches Arbeitsrecht für alle, die in Österreich leben, zu schaffen – für alle, die da sind, die legal in Österreich sind, wurscht, welchen Status sie sonst noch haben. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir sind weitergekommen. Ja, im Regierungsprogramm haben wir uns vor­genommen, weitere Schritte zu setzen – das ist geschehen. Und wir werden weiterma­chen.

Worauf ich unter anderem aber schon hinweisen möchte: Zum Beispiel im Pensions­recht sind die Beamten und das ASVG harmonisiert – mit einer Übergangsfrist natür­lich, aber Fakt ist, es ist harmonisiert. Das heißt, auch da sind wir weitergekommen.

Angesichts der gesamten Komplexität, worum es dabei alles geht, ist natürlich eine Weiterentwicklung notwendig. Es wird primär um die arbeitsvertragsrechtlichen Bestim­mungen gehen. Es gilt eine gewisse Rechtszersplitterung zu beseitigen und eine Mo­dernisierung und Vereinheitlichung des Arbeitsrechtes durchzuführen.

Unter anderem haben wir jetzt wieder eine kleine Lücke, die wir heute noch schließen, und zwar bei der Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall. Das ist nur eine kleine Lücke, aber für die Betroffenen ist es eine Riesenlücke, die geschlossen wird.

Wir arbeiten auch daran, dass es einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff gibt, aber klar ist auch: Es geht um sehr, sehr viel Veränderung, und sehr viel Veränderung bedarf auch einer nicht unwichtigen Verhandlungsphase. – Ja, wir sind in vielen kleinen Schritten weitergekommen, aber wir sind auf dem Weg.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dolinschek? – Bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Bundesminister! Ich weiß, dass das sehr umfangreich ist, weil es ja das Arbeitsrecht und das Sozialrecht betrifft.

Meine Zusatzfrage geht jetzt in die Richtung: Bei der vorzeitigen Alterspension gibt es eine Zuverdienstgrenze, aber nicht für alle. Beamte, die in die vorzeitige Alterspension gehen, haben diese Zuverdienstgrenze nicht, alle anderen – Arbeiter und Angestellte – dürfen praktisch nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze, also bis 386,80 € brutto dazuver­dienen, mehr nicht.

Wann werden Sie dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeit bei den Pensionsarten, wie bei der vorzeitigen Alterspension von öffentlich Bediensteten, die keine Zuverdienst­grenze haben, gegenüber den ASVG-Versicherten, die eine strenge Zuverdienstgrenze haben, beseitigt wird? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Wir arbeiten daran. Sie wissen, dass die Regelung für den öffentlichen Dienst aufgrund


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