Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 30

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eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr neunzehnhundert-ir­gendwas damals entsprechend so beschlossen wurde – denn es gab ja zuvor im öf­fentlichen Dienst auch eine Zuverdienstgrenze, die aufgehoben wurde –, und wir arbei­ten daran, dass auch das sich vereinheitlichen wird.

Ich gehe davon aus, dass es in der nächsten Legislaturperiode diesbezüglich Weiter­entwicklungen geben wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte beim Thema Arbeitsrecht bleiben. Die Gewerkschaften haben eine Dis­kussion über eine sechste Urlaubswoche begonnen. Ich halte die generelle Erhöhung des Urlaubsanspruches von fünf auf sechs Wochen für richtig. Die Politik diskutiert Gesundheitsprävention – Stichwort Burnout –, Familienfreundlichkeit. Dem sollten na­türlich dann auch Taten folgen.

Meine Frage an Sie: Wurde in der Bundesregierung konkret die Einführung einer sechsten Urlaubswoche diskutiert und überlegt? Und woran ist es gescheitert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Punkt eins: Wir haben eine sechste Urlaubswoche. Diese gibt es ja (Abg. Mag. Stein­hauser: Nicht für alle!), sie ist nur durch die massiven Veränderungsprozesse auf dem Arbeitsmarkt für über eine Million Menschen nicht zugänglich. Es gab darüber eine Dis­kussion, und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Diskussionen geben, denn eines ist klar: Dass diejenigen, die sehr lange bei Firmen sind, es haben, aber dieje­nigen, die ganz einfach immer rotieren müssen oder freiwillig rotieren, es nicht haben, das ist eine Situation, an deren Änderung wir arbeiten müssen.

Was uns aber, glaube ich, alle eint, ist die Einsicht, dass länger gesünder im Erwerbs­prozess zu verbleiben auch bedeutet, dass man längere Pausezeiten braucht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister, auf Sei­te 27 des Regierungsprogramms für diese Gesetzgebungsperiode ist angeführt, dass es Ihr oberstes Ziel ist, ein flexibles, modernes und einheitliches Arbeitsrecht zu schaf­fen. Wir haben jetzt auf die Frage des Abgeordneten Dolinschek schon gehört, dass Sie eher ausflüchtig reagiert haben und nur ganz kleine Punkte nennen konnten, wo Sie etwas erreicht haben.

Stimmt es, dass es Ihnen nicht gelungen ist, in dieser Gesetzgebungsperiode die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten zu erreichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Grundsätzlich ist es so, dass wir ein einheitliches Arbeitsrecht im Sinne von „all over“ nicht haben, aber wir haben viele, viele Punkte, wo wir diesem näher gekommen sind und wo wir in den Begriff Einheitlichkeit hineingekommen sind. Aber ein gesamtes ha­ben wir nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Bundesminister, da Abge­ordneter Linder trotz Ihrer in Beantwortung der Frage des Abgeordneten Dolinschek gemachten Ausführungen, was wir in der Neukodifizierung des Arbeitsrechts erreicht


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