Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 44

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mung geben, weil es einfach schon eine Reihe von Maßnahmen gegeben hat, die Pfle­gebedürftige oder pflegende Angehörige unterstützen. Der Herr Minister wird vielleicht auch noch ein wenig darauf eingehen. Sie wissen es selber: Es gibt den Unterstüt­zungsfonds für Ersatzpflege, wo alleine im Vorjahr 8 265 Anträge positiv behandelt wurden; da wurde ein Volumen von 9,6 Millionen € zugewendet. Es gibt die sozialversi­cherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige, und heute beschließen wir die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit.

Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, auch wenn wir an diesem Thema natürlich immer weiterarbeiten müssen, damit Menschen ordentlich gepflegt werden und damit die pflegenden Angehörigen selber auch gesund bleiben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

10.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


10.34.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Dem Pflegefondsgesetz werden wir zustimmen, das ist kei­ne Frage. Es sind Mittel, gar nicht so geringe Mittel, die der Bund wieder in die Hand nimmt, in der Höhe von den schon erwähnten 650 Millionen €. Das ist auch gut so. Wir haben aber schon ein Problem damit, dass der Pflegefonds unserer Auffassung nach eher als ein Topf betrachtet wird, aus dem sich die Bundesländer nach bestimmten festgelegten Kriterien bedienen können, dass der Pflegefonds aber nicht betrachtet wird und nicht organisiert wird als ein etwas stärkeres Instrument, mit dem es zu einer Vereinheitlichung von Pflege – was die Qualität betrifft, was die Kriterien betrifft – in ganz Österreich kommt.

Der Zustand, der nach wie vor besteht, dass wir von Bundesland zu Bundesland unter­schiedliche Kriterien für Pflege haben, unterschiedliche Sätze, nach denen Pflegeleis­tungen bezahlt werden müssen, und es bei der Pflege überhaupt einen Unterschied macht, ob man in Oberösterreich, Niederösterreich, Wien oder im Burgenland geboren wird – um nur einige Bundesländer zu nennen –, ist unerträglich.

Es gibt natürlich in den einzelnen Bundesländern sehr gut funktionierende Modelle. Je­des Bundesland beansprucht deshalb natürlich, dass diese gut funktionierenden Mo­delle – im Unterschied zu dem, was man nicht so gerne herzeigt – vorgeschoben wer­den, um zu sagen: Wir legen Wert auf unsere Autonomie! – Aber das kann es nicht sein! Es muss möglich sein, Pflegekriterien, Qualitätskriterien zu verankern, die diese Leistungen auch für die Bürger beziehungsweise für die zu Pflegenden, für deren An­gehörige vergleichbar machen, besser vergleichbar machen, und die generell, was die Zahlungen an die Länder betrifft, sicherstellen, dass das Geld dort ankommt, wo es tat­sächlich gebraucht wird und wo es Sinn macht. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Das ist derzeit leider noch nicht so – über die derzeitige Organisation des Pflege­fonds –, wie wir das gerne hätten. Und mir reicht dieser Hinweis, es gebe ja dann wie­der die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Finanzausgleich und da werde das schon kommen, noch nicht aus, vor allem deshalb, weil eben wirklich sehr viel Geld in die Hand genommen wird und es notwendig wäre, da einheitliche Pflegekrite­rien und vor allem Qualitätskriterien zu schaffen. Aber – noch einmal –: Wir werden dem zustimmen.

Wir haben schon im Ausschuss auch dem Antrag des Abgeordneten Hofer von den Freiheitlichen unsere Zustimmung erteilt. Wir sind daher nicht einverstanden, dass Sie diesen Antrag ablehnen und dass wir hier nur mehr negativ protestieren können, weil es selbstverständlich notwendig gewesen wäre und notwendig ist, dass die Bundesre-


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