Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 43

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schön schauen: Die Situation wäre gar nicht bewältigbar, von den Kosten gar nicht zu sprechen. Die Leistung der Angehörigen macht Pflege und Betreuung in Österreich erst finanzierbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Entlastung pflegender Angehöriger muss uns allen ein großes Anliegen sein, das muss immer weiter ausgebaut werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


10.30.37

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Doppler hat es schon angesprochen: Pfle­ge ist ein Thema, das die Menschen beschäftigt – egal, ob sie zu pflegende Menschen sind oder ob sie pflegende Angehörige sind. Und natürlich beschäftigt die Pflege auch die Politik, weil es unsere Aufgabe ist, ein bestmögliches bedarfs- und bedürfnisorien­tiertes Pflegeangebot für Menschen, die Pflege benötigen, bereitzustellen und zu finan­zieren.

Das Thema ist für mich also, dass man sich überlegen muss, dass es ein möglichst breites Angebot geben muss. Ich sage immer, es muss einen Mix aus stationärer Pfle­ge, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, neuen Möglichkeiten, neuen Wohnformen geben. Ich bin auch überzeugt davon, dass man immer mehr das Augen­merk darauf legen muss, dass man ein ordentliches Case- und Care-Management an­bieten kann, damit pflegende Menschen und auch Angehörige schon in der Vorberei­tung bestmöglich unterstützt werden können.

Der Herr Minister hat sich ja in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema Pflege beschäftigt. Es gibt auch eine Arbeitsgruppe zum Thema Pflege, wo schon einige Maß­nahmen umgesetzt wurden. Ich freue mich auch sehr, dass schon vor einigen Jahren, 2011, der Pflegefonds, das Pflegefondsgesetz mit 685 Millionen € dotiert werden konn­te, um das Pflegeangebot zu finanzieren, es auszubauen, um die Gemeinden und auch die Länder zu entlasten.

Mit dem Gesetz, das wir jetzt beim 1. Tagesordnungspunkt beschließen werden, wird dieses Pflegefondsgesetz fortgeschrieben. Es werden den Ländern weitere 650 Millio­nen € zur Verfügung gestellt, um das Pflegeangebot auszubauen und um vor allem – und das ist mir ganz besonders wichtig – auch qualitätssichernde Maßnahmen weiter auszubauen und innovative Projekte umzusetzen. Wir alle wissen, dass es ein gutes Angebot gibt, dass es aber eben viele unterschiedliche Lebensformen von Menschen, die pflegen, oder von zu pflegenden Menschen gibt, und daher muss es auch immer wieder Innovation geben.

Dieses Gesetz, das heute beschlossen wird, das wir heute gemeinsam – so hoffe ich – beschließen werden, wird auch dazu beitragen, dass Länder verpflichtend mehr inno­vative Projekte fördern müssen. Ich denke mir, das ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einem noch besseren bedarfs- und bedürfnisorientierten Angebot.

Ich freue mich auch, dass die Zweckbindung bleibt. Es ist ganz wichtig, wenn man den Ländern Geld gibt, dass dieses tatsächlich zweckgebunden ausgegeben werden muss und auch wird. Es wird eine Flexibilisierung der Mittelverwendung geben, und es gibt auch eine Festlegung des sogenannten Richtversorgungsgrades. Ich bin überzeugt da­von, dass dieses Pflegefondsgesetz ein ganz wichtiges Gesetz ist, das dazu beitragen wird, Pflege noch besser organisieren zu können.

Herr Kollege Hofer, ich freue mich, dass Sie wieder da sind. Ich hoffe, es geht Ihnen auch gesundheitlich wieder besser. Ihrem Antrag aber können wir nicht die Zustim-


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