Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 42

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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, wir sind noch nicht fertig, wir müssen noch Abstimmungen durchführen; ich sage das nur, weil schon ein gewisser Auflösungsprozess ersichtlich ist.

Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für 8,5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 119 Minuten, FPÖ 106, Grüne 94, BZÖ 81 sowie Team Stronach 68 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.27.551. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2323 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (2502 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1997/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung weiterer Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger (2503 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


10.28.34

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mei­ne sehr verehrten Damen und Herren! Zum Antrag des Kollegen Hofer betreffend pfle­gende Angehörige: Ich glaube, Kollege Hofer ist ja ein Experte auf dem Gebiet des So­zialbereiches. Lieber Norbert, ich darf dir von dieser Stelle aus auch alles Gute für dei­ne Gesundheit wünschen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Österreich werden rund 80 Prozent aller Pflegegeldbezieher von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und gepflegt. Kaum eine andere Arbeit ist so vielschichtig und oft auch so schwierig wie die Pflege eines Ange­hörigen. Vor allem erstreckt sich die Pflege oft über einen langen Zeitraum und prägt natürlich auch das Leben der Betreuungsperson. Wenn nicht alles unternommen wird, um Menschen, die aufopfernd ihre Mitmenschen pflegen und betreuen, mehr Entlas­tungen anzubieten, werden immer weniger Menschen bereit sein, solche verantwor­tungsvollen Aufgaben zu übernehmen.

Wenn alle Personen, die zu Hause versorgt werden, in öffentliche Einrichtungen, Pflege- oder Seniorenheime aufgenommen werden müssten, dann würde die öffentliche Hand


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