Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 49

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Mit der heutigen Beschlussfassung sind wir harmonisiert, was die Statistik betrifft, und ich glaube, wir werden 2014 zum ersten Mal sagen können, wo etwas in welcher Quali­tät angeboten wird. Heute arbeiten wir teilweise mit Überbegriffen, mit Zwischenbegrif­fen, die sich irgendwo entwickelt haben – was alles nicht negativ ist; das hat alles eine geschichtliche Entwicklung –, aber das führen wir jetzt zusammen. Es wird eineinhalb Jahre dauern, aber wir sind auf dem Weg dorthin.

Erstmalig gibt es auch einen einheitlichen Richtversorgungsgrad – dieser Richtversor­gungsgrad dient der Angleichung der Quantität des Angebots. Auch das ist ein nicht unwesentlicher Schritt, mit dem wir auch sagen können, wie viel Prozent das Bundes­land A bei mobilen Diensten, Pflegehelfern, diplomiertem Personal anbietet, warum das Bundesland B da weniger macht und was der Hintergrund und so weiter dafür ist.

Wir sind auch dabei durch die Finanzierung von qualitätssichernden Maßnahmen und innovativen Projekten. Was heißt das aber auch? – Erhöhung der Transparenz von Pi­lotprojekten und vor allem auch deren Umsetzung. Wir können dann ganz genau nach­vollziehen, welche Piloten hochgezogen wurden, was die machen und wie das aus­schaut. – Das heißt, wir nähern uns all dem, was wir uns vorgenommen haben.

Wir haben die österreichische Bundesverfassung, und wir müssen uns einig sein. Sie ist so, wie sie ist. Und wenn es uns hie und da Spaß macht, schlagen wir auf sie ein, weil sie so ist – ich glaube, das ist nicht der Weg. Der Weg ist, sich im Rahmen des­sen, was unsere Rechtsnorm ausmacht, weiterzuentwickeln. Das tun wir.

Sie alle wissen doch – das möchte ich jetzt nur mehr für das Protokoll sagen –, dass es natürlich 2017 mit der Pflege weitergeht. Es ist doch vollkommen klar, warum wir die­sen Schritt 2016 so machen wollten, mussten und es auch tun: weil bis dahin gewisse Stabilitätsvereinbarungen mit den Bundesländern gegeben sind und wir aufgrund der Ergebnisse dann weitermachen werden.

Es wir doch niemand in diesem Land ernsthaft glauben, dass 2017 der Pflegefonds Geschichte ist – überhaupt nicht! –, sondern es wird weitergehen, aber dann mit bis dahin zu entwickelnden Kriterien, die vielleicht da oder dort etwas anders ausschauen können. Und dazwischen liegt auch eine Finanzausgleichverhandlung – auch das ist ein Thema, wo wir uns weiterentwickeln werden. Es ist doch vollkommen klar: Es gibt keinen Stillstand, es gibt nur Fortschritt!

Dieser Fortschritt ist auch monatlich dokumentiert: Es sind 5,15 Prozent der österrei­chischen Bevölkerung, die im Juni Pflegegeld bezogen haben. 5,15 Prozent – wir sind Weltmeister! Sie werden kein Land der Welt finden, wo sie einen so hohen Prozentsatz an Pflegegeldbeziehern haben. Das ist aber auch ein Ausdruck dessen, dass wir ein siebenstufiges System haben, in das man auch einigermaßen gut eintreten kann. Denn was wir auch haben, ist, dass wir jedes Monat ein Wachstum haben, wir haben kein Minus. Die Zahl der Abgänge ist geringer als die Zahl der Zugänge, und demzufolge zeigt das System, dass es sich weiterentwickelt.

Wir können, glaube ich, nach 20 Jahren sehr stolz sein auf das, was wir hier geschaf­fen haben, denn in allen anderen Ländern Europas, die immer unsere sozialpolitischen Vorbilder waren, haben wir 3,5 Prozent, 2,8 Prozent, 3 Prozent. – Es gibt kein Land Europas, wo 5,1 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld bekommen, um für bestimmte Lebenslagen zusätzliches Geld zu haben.

Das ist immerhin ein Aufwand von 2,4 Milliarden €! Das ist nicht so wenig, das ist ein ordentlicher Brocken, aber wir können stolz darauf sein, dass wir das tun, und sollten das auch mit einer gemeinsamen Beschlussfassung dokumentieren – wissend, dass die eine Partei Probleme hat, aber vielleicht kann man sich noch innerhalb der nächs­ten 5 Minuten intern davon überzeugen, dass es etwas Gutes wäre, dieses Pflege­fondsgesetz gemeinsam zu tragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.57

 


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