Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 48

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Eine Schlüsselfrage in der Pflege ist sicherlich auch die Entlohnung von Pflegekräften. Hier werden wir auf Sicht gesehen nicht umhinkommen, auch diesen Bereich anzu­sprechen, um eben die Pflege in Österreich sicherzustellen und eben die Pflege zu Hause zu forcieren, denn wir wissen ja, dass die Menschen zu Hause, im gewohnten Umfeld gepflegt und betreut werden wollen, und das ist meines Erachtens auch gut und richtig.

Es gibt auch Berechnungen, die zutage fördern, dass es da große Einsparungspoten­ziale geben würde. Wenn man davon ausgeht, dass ein Pflegebedürftiger zehn Jahre zu Hause gepflegt wird, maximal 2 Jahre stationär, dann würde das Einsparungen von jährlich 1,5 Milliarden € bringen – und das ist auch ein Punkt, der nicht außer Acht ge­lassen werden darf.

Es gibt dann natürlich auch wieder einige Beispiele für Härtefälle: Ich habe hier ein Bei­spiel einer Dame, der ein Bein amputiert wurde, die bekommt 154 € Pflegegeld, sie ist also in Pflegestufe 1. Sie ist körperlich, soweit man das sagen kann, sonst gut beiein­ander. Wenn sie in einem Heim wäre, würde ein öffentlicher Heimplatz 3 000 € kos­ten – und da sieht man auch die Relation, was die Betreuung zu Hause kosten würde und was ein Heimplatz kosten würde, der ja großteils wieder vom Staat finanziert wird, wobei in der Steiermark ja dann auch der Pflegeregress darauf zurückgreift.

Der Pflegebereich und Pflege an sich wird uns die nächsten Jahre, die nächsten Jahr­zehnte sehr beschäftigen, und wir alle sind gefordert, hier auch weitere Maßnahmen, weitere Schritte zu setzen, um den Pflegebereich wirklich für die nächsten Jahre si­cherzustellen.

Die demographische Entwicklung wurden auch schon angesprochen: Es wird immer mehr Menschen geben, die betreut werden müssen, die Pflege brauchen. Da haben wir noch viel Arbeit vor uns!

Wir werden uns immer konstruktiv einbringen. Dieser heutigen Novelle stimmen wir zu. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


10.51.27

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich für die hohe Zustimmungsrate und bin sehr froh, dass wir das relativ gut über die Büh­ne bringen.

Ich möchte nur noch einmal auf Folgendes hinweisen: Es gibt seit dem 13. Dezember des Vorjahres eine Empfehlung der Reformarbeitsgruppe Pflege, die die Basis all des­sen ist, was wir tun – und da waren alle dabei: Es war alles, was die Länder betrifft, al­les, was Anbieter betrifft dabei, es waren die Vertreter der Betroffenen sehr massiv ver­treten – das alles war inkludiert. Und einer dieser Beschlüsse lautet:

„Die Länder bekennen sich im Sinne des Beschlusses der“ – LH-Konferenz – „zur Wei­terentwicklung von Harmonisierungsmaßnahmen der Angebotsstruktur und Angebots­qualität“.

Und Sie alle wissen, dass eine Weiterentwicklung nicht von heute auf heute gehen kann, das sieht man schon alleine an dem, was wir heute schon diskutiert haben, näm­lich am Beispiel von Kärnten: Dort habe ich 30 Prozent Selbstbehalt; ich habe ein Bun­desland, da habe ich 50 Prozent Selbstbehalt; ich habe ein Bundesland mit 20 Prozent Selbstbehalt – wir haben alles! Klar ist, dass wir uns hinentwickeln müssen zu einem gemeinsamen Schritt, und demzufolge werden wir weitermachen.

 


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