Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 47

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Nach wie vor gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen betreffend die Handhabung, was nicht optimal ist, weswegen auch von vielen Organisationen, wie auch von uns, schon jahrelang ein Gesamtkonzept gefordert wird. Auch mein Vorred­ner hat das jetzt betont, dass es ein Problem ist, dass ein Gesamtkonzept bei der Pfle­ge, bei der Betreuung nach wie vor noch immer ausständig ist.

Einerseits werden 700 000 € für Inserate über die gesicherte Pflege ausgegeben, auf der anderen Seite hat eine Valorisierung des Pflegegeldes bisher noch immer nicht stattgefunden. Sie findet jetzt auch nicht statt, und ich war deswegen auch sehr im Konflikt mit mir selbst, ob wir jetzt bei dieser Änderung des Pflegefondsgesetzes für die Pflege und Betreuung mitstimmen sollen oder nicht. Tatsache ist aber, dass sie not­wendig ist, um die Sicherung und den weiteren Ausbau der sozialen Dienste für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen umzusetzen. Aber wie ich schon gesagt habe, ei­ne nachhaltige Sicherung ist nicht zu erkennen.

Wir werden dieser Änderung jetzt trotzdem die Zustimmung geben, weil sie vernünftig ist. Ich sage einmal so: Ich habe meine Bedenken – die ich jetzt auch geäußert habe –, aber es ist auf jeden Fall einmal mehr drinnen, und es ist gewährleistet, dass es für vie­le Bereiche eine Verbesserung gibt.

Was den Antrag des Kollegen Hofer betrifft, so werden wir diesem unsere Zustimmung geben, weil auch wir der Auffassung sind, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit im Falle einer erheblichen Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen notwendig ist, und es sollten in Zukunft umfassende Maßnahmen gesetzt werden, um eine Entlastung pflegender Angehöriger zu gewährleisten.

Eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes, wo eine Valorisierung noch aussteht, ist ebenfalls notwendig, und vor allem der Ausbau der Kurzzeitpflege, der Tagespflege, die genauso notwendig ist wie die Langzeitpflege, und eine Entlastung der pflegenden Angehörigen. (Beifall beim BZÖ.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


10.47.49

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute die Änderung des Pfle­gefondsgesetzes. Der Pflegefonds wurde 2011 eingerichtet – wir haben schon einiges über die Vor- und Nachteile beziehungsweise über die nicht ausreichende Finanzie­rung gehört. Wir werden dieser Änderung des Pflegefondsgesetzes heute zustimmen. Dieser Pflegefonds wird für 2015 und 2016 aus Mitteln des Bundes in Höhe von 300 Millionen € und 360 Millionen € gespeist – das wurde schon angesprochen.

Wir halten diese heutige Änderung, diesen Beschluss für einen guten Schritt, einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich auch abzuwarten bleibt, was nach 2016 kommt. Ich möchte mich da auch einigen Vorrednern anschließen, die angespro­chen haben, dass ein Gesamtkonzept Pflege fehlt und dass eben immer nur stück­chenweise oder ein-, zweijahresweise etwas geändert wird, aber ein Gesamtkonzept fehlt. Nichtsdestotrotz sehen wir hier sehr positive Punkte, und wir werden diesem Ge­setz, wie gesagt, auch zustimmen.

Das Pflegegeld gibt es seit 20 Jahren. Es wurde im Juli 1993 eingeführt – das wurde schon angesprochen –, es wurde aber bis jetzt nur dreimal erhöht. (Abg. Dr. Belako­witsch-Jenewein: Valorisiert, nicht „erhöht“!) Diesbezüglich bin ich der Meinung, dass das Pflegegeld eine wichtige finanzielle Leistung und Unterstützung für die Pflegenden zu Hause ist und dass dieses Pflegegeld auch angepasst und jährlich valorisiert wer­den sollte.

 


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