Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 60

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Gesetz betreffend die Pflegekarenz beziehungsweise die Pflegeteilzeit unsere Zustim­mung geben, wenngleich ich nicht verhehlen möchte, dass es an diesem Gesetz schon noch einige Kritikpunkte gibt. Ich würde sagen, es ist ein Schritt in die richtige Rich­tung.

Das, was uns ein bisschen stört, ist: Mein Vorredner, Kollege Wöginger, hat gesagt, es ist ganz wichtig, dass es den Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld gibt. Ja, das ist wichtig, aber uns wäre es auch sehr wichtig gewesen, einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz überhaupt zu schaffen. Diesen Rechtsanspruch gibt es jetzt leider noch nicht.

Jetzt muss sich das ein betroffener Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber ausmachen. Wir hätten uns gewünscht, dass es da schon einen Rechtsanspruch gäbe. Das ist lei­der nicht der Fall.

Sie haben im Ausschuss auch gesagt, es könne keinen Wechsel zwischen Pflegeka­renz und Pflegeteilzeit geben, denn da wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch. Das se­hen wir bis zu einem gewissen Grad ein, zumal es auf nur drei Monate begrenzt sein soll. Sie haben auch gesagt, das ist sozusagen für die Erstabklärung. Das ist etwas, mit dem man, glaube ich, ganz gut leben kann.

Ich möchte noch ein Lob anbringen. Was uns auch besonders gefällt, ist, dass es jetzt auch für Eltern schwerkranker Kinder möglich ist, im Rahmen der Familienhospiz Hos­pizkarenzgeld zu beziehen.

Aber, Herr Bundesminister, etwas – und das habe ich auch schon im Ausschuss kriti­siert  (Von der Zuschauergalerie werden Flugblätter in den Sitzungssaal geworfen. – Zwischenrufe.) – Spannend. Ich kehre trotzdem zurück zum Pflegekarenzgeld.

Ich habe es schon im Ausschuss kritisiert: Derzeit dauern die Verfahren 58 Tage bezie­hungsweise 56 Tage, wenn man um Pflegegeld ansucht. Sie haben in das Gesetz ge­schrieben, dass diese Zeit auf zwei Wochen verkürzt werden soll. Ich habe dann ge­fragt, wie das gemacht wird, und Sie haben gesagt, es wird eine schnelle Truppe für die Betroffenen geben, wo eben Angehörige das Pflegekarenzgeld beziehen werden.

In diesem Zusammenhang ist für mich schon noch eine Frage offen: Kommt es dann zu einer Art Zwei-Klassen-Gesellschaft? Werden die anderen weiterhin zwei Monate warten müssen und jene, wo Angehörige Pflegekarenzgeld beziehen, bekommen es dann schneller? Das ist etwas, was für mich ein bisschen eigenartig geklungen hat. Vielleicht können Sie das heute noch ein bisschen ausführen.

Zu einem Zweiten möchte ich noch sprechen, nämlich zum Entschließungsantrag mei­nes Kollegen Herbert Kickl betreffend die Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien. Herr Bun­desminister, ich habe es heute bereits in der Fragestunde angesprochen: Wir haben wirklich eine sehr angespannte Situation des Arbeitsmarktes.

Die burgenländischen Kollegen – es sind Ihre Parteikollegen, Herr Bundesminister, wo Sie gesagt haben, sie haben nicht ganz die Unwahrheit gesagt – stöhnen unter dem Druck, der schon jetzt vor allem aus den östlichen Nachbarstaaten gekommen ist. Im Burgenland sind sämtliche neue Arbeitsplätze an Ungarn gegangen. Dies ist sicherlich eine Entwicklung, die nicht gut ist.

Ich verstehe vor diesem Hintergrund nicht ganz, dass Sie sich auf den Standpunkt stel­len, dass es rein rechtlich einfach so ist und dass es mit der EU Verträge gibt. – Herr Bundesminister, das passt in Wirklichkeit nicht zu Ihnen. Die Politik ist ja nicht dazu da, dass man sagt, das geht nicht. Die Politik muss doch sagen, dann müssen wir eben Lösungen schaffen, man muss es wenigstens versuchen. Jetzt nur zu sagen, ich halte mich einfach an die Verträge, das interessiert mich nicht, das halte ich für schwach, Herr Bundesminister.

 


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