Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 62

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spruch auf die Pflegekarenz beziehungsweise Pflegeteilzeit. Ein Nachteil ist auch, dass Menschen, die nur einen Mindestsicherungsanspruch haben, von der Möglichkeit einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit ausgeschlossen sind.

Das sind Nachteile, an denen gearbeitet werden muss, genauso wie an der Attraktivie­rung des meines Erachtens wichtigsten Instruments dabei, nämlich der Pflegeteilzeit­karenz. All die Einwände, die der Herr Bundesminister zu Recht bezüglich einer sich über eine lange Dauer erstreckenden totalen Pflegekarenz vorgebracht hat, gelten bei einer Pflegeteilzeitkarenz nicht.

Wir erleben aber gerade, dass vor allem Personen, die zwischen 50 und 60 oder 65 Jahren alt sind, zunehmend Pflegeleistungen für ihre Eltern erbringen, aber das Problem haben, dass sie das eigentlich nicht mehr so richtig schaffen, also sehr froh wären, wenn es eine Entlastung gäbe, die am ehesten über die Pflegeteilzeitkarenz an­geboten werden könnte.

Wir werden dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz klarerweise trotzdem zustimmen. Das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz betrifft aber auch andere Punkte, unter anderem den Familienlastenausgleich. Da nehmen wir natürlich die Chance wahr, noch einmal einen Entschließungsantrag zum Thema erhöhte Familienbeihilfe einzubringen.

Ich bringe folgenden Antrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Ver­tragsverletzung durch das Bundesland Niederösterreich (und anderer) in Zusammen­hang mit der vertragswidrigen Einbeziehung der Familienbeihilfe bei der Bemessung der Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, alle notwendigen Schritte zu setzen und gegebenenfalls dem Nationalrat einen entspre­chenden Gesetzesentwurf vorzulegen, um die vertragswidrige Einberechnung der Fa­milienbeihilfe bei der Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung seitens einzel­ner Bundesländer ehestens abzustellen.“

*****

Ich brauche diesen Antrag nicht mehr ausführlich zu begründen, denn ich habe mich dazu schon zu Wort gemeldet. Es ist dringend notwendig – das hat der Herr Bundes­minister eigentlich schon mit seiner Antwort in der Fragestunde klargestellt –, dass wir da nicht länger zuwarten, sondern dass ein entsprechender Gesetzentwurf durch die Bundesregierung vorgelegt wird, damit diese absolut vertragswidrigen Zustände, die in einzelnen Bundesländern herrschen, behoben werden.

Was den Antrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frei­willigenarbeit betrifft, so bin ich sehr froh, dass Bundesminister Hundstorfer im Aus­schuss sehr ausführlich dazu Stellung genommen hat.

Ich möchte noch einmal kurz unterstreichen, was der Standpunkt der Grünen dazu ist: Menschen, die freiwillige Arbeit in Blaulichtorganisationen leisten, dürfen aus ihrer Tä­tigkeit keine Nachteile und Benachteiligungen entstehen. Das ist das Wesentliche. Das gilt auch für die Unternehmen, in denen diese Menschen beschäftigt sind und die diese Freistellungen ermöglichen. Es dürfen keine Nachteile entstehen. Das ist der springende Punkt.

 


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