Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 63

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Das heißt aber andererseits auch: Vorteile aus dem beanspruchen zu wollen, dass man mehrere Tage, manchmal sicher auch noch länger, tätig ist, lehnen einerseits die Freiwilligenorganisationen selbst ab, und daher sollten andererseits auch wir nicht in die Rolle des Zwangsbeglückers kommen, der da irgendwie einen erhöhten Pensions­anspruch schaffen will. Das halte ich für falsch, genauso wie ich es für verfehlt halte, Personen, die in einer solchen Organisation tätig sind, bei der Aufnahme in den öffent­lichen Dienst zu bevorzugen. Das Wesentliche ist nämlich: Es sollen keine Nachteile entstehen.

Letzter Punkt: Ich bedanke mich, liebe Renate Csörgits, für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss. Danke auch dafür, dass du Geduld gehabt hast – manchmal auch mit mir –, die Geduld dafür, mit den drängenden Problemen, die wir Grünen im Allgemei­nen in sozialen Angelegenheiten aufwerfen, fertigzuwerden.

Ich möchte aber insgesamt – und das betrifft nicht die Ausschussvorsitzende – schon festhalten: Wir werden uns diese Art, im Ausschuss zu arbeiten, nicht länger leisten können. Es ist von der zunehmenden Qualität der Beiträge gesprochen worden. Ja, mag sein. Was jedoch die Quantität der Ausschusstätigkeit betrifft und die Zeit, die wir uns nehmen, um einzelne Anträge zu behandeln, in den Ausschüssen zu beraten und zu diskutieren, kann ich nur sagen: Ich wünsche mir Ausschüsse – das betrifft nicht nur den Sozialausschuss, das gilt auch für andere Ausschüsse –, in denen wesentlich mehr, nämlich inhaltlich gearbeitet wird.

Ich weiß schon, dass alle Fraktionen in einem unterschiedlichen Ausmaß auch Vorbe­sprechungen durchführen, die teilweise länger dauern als die Ausschusssitzungen, und dass man dieselben Themen dann nicht gerne im Ausschuss noch einmal mit anderen Fraktionen diskutiert. Aber die Qualität der Gesetze, die wir hier erarbeiten, und auch das Aufeinanderzugehen, das Ausmachen des Standpunktes, den der jeweils andere hat, das benötigt einfach eine entsprechende Zeit, die wir uns auch für die Arbeit in den Ausschüssen nehmen sollten.

Da meine Redezeit jetzt abgelaufen ist: Danke nochmals für die Zusammenarbeit! Ich hoffe, es wird in der nächsten Legislaturperiode, was den Sozialausschuss und andere Ausschüsse betrifft, noch viel, viel besser. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Beendigung der Vertragsverletzung durch das Bundesland Niederösterreich (und anderer) in Zusammenhang mit der vertragswidrigen Einbeziehung der Familien­beihilfe bei der Bemessung der Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über die Regierungsvorlage (2407 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsver­tragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsor­gegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespfle­gegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslo­senversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservice-gesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kin-


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