Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 88

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Wir müssen auch grundsätzlich ein paar Dinge diskutieren, denn die Person, die Sie hier beschrieben haben, hat eine Grundabsicherung über einen anderen Zweig in der gleichen Höhe. Materiell ist es das Gleiche, denn das, das als Ausgleichszulage he­rauskommt, hat die gleiche Höhe wie die Mindestsicherung. Demzufolge werden wir noch in aller Ruhe darüber diskutieren, wie wir die Zugänge in Zukunft gemeinsam ge­stalten wollen.

Ich werde mir auch gestatten, Ihnen ein paar Argumente in die Debatte mitzugeben, wie wir mit gewissen Dingen umgehen; das hat überhaupt nichts mit Parteipolitik zu tun. Materiell gesehen enden beide Wege für die Person bei der gleichen Höhe des Betrags, den solch eine Person bekommen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abgeord­neter Höfinger zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.05.42

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste in diesem Haus! Herr Bundesminister, Sie haben erwähnt, dass dynamische Sozialpolitik bis zum Schluss geht. Sie geht bis zu mir, ich bin der letzte Redner zu diesem Tagesordnungs­punkt, und ich werde versuchen, meinen Beitrag zu leisten.

Zunächst aber alles Gute all jenen, die heute schon gesagt haben, dass sie aus­scheiden werden, allen Sozialpolitikerinnen und -politikern, die wirklich profundes Wis­sen in die Gesetzgebung der vergangenen Jahre eingebracht haben und diese Arbeit mit Leidenschaft ausgeführt haben. Vielen herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn wir jetzt von diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sprechen, klingt das zunächst vielleicht auch für den Zuhörer nach trockener Materie. Da gibt es verschie­dene Punkte, die darin verpackt sind, aber wenn man diese in die Einzelteile zerlegt, erfährt man ziemlich rasch, dass das sehr wesentliche Elemente sind, die auf den Ein­zelnen wirken und von großer Bedeutung sind. Es wurde vieles schon angesprochen, das da verpackt ist.

Ich darf mich noch auf einen Punkt konzentrieren, nämlich auf die Härtefallregelung bei der Invaliditätspension. Das ist ebenfalls eine sehr wichtige Formulierung, die heute verändert und weiterentwickelt werden soll. Bisher war es so, dass aufgrund des Bud­getbegleitgesetzes von 2011 die Formulierung mit „und“ oder „oder“ niedergeschrieben war. Das hat zu Irritationen in der Auslegung, aber auch in der Rechtsprechung und in der Lehre und auch immer wieder zu Diskussionen geführt, wo das dann eigentlich nicht genau ausformuliert werden konnte.

Jetzt, mit Wirksamkeit 1. Juli 2013, soll das anders formuliert und gesetzlich klargestellt werden. Es geht darum, dass nicht wie bisher nur Menschen betroffen sind, die ihre Tätigkeit vorwiegend in sitzender Haltung verrichten müssen, sondern in Zukunft kann die sitzende Tätigkeit auch durch Haltungswechsel unterbrochen werden. Das heißt, man darf eben auch hin und her gehen oder aufstehen. Ich denke, das ist sehr we­sentlich und eine Erleichterung für die Menschen in der Qualifikation, ob die Invalidi­tätspension in Anspruch genommen werden kann oder nicht.

Daher gibt es natürlich auch von unserer Seite die Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.08

13.08.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

 


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