Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 90

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ausgleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsgesetz 1967), idF des BGBl. I Nr. 81/2013, geändert wird (2509 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Wunschge­mäß sind 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


13.11.45

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Diskussion steht jetzt der Antrag des Kollegen Öllinger. Der Antrag bezieht sich darauf – Kollege Öllinger hat das, glaube ich, heute schon in der Fragestunde erwähnt –, dass Menschen, die aufgrund einer schweren Behinderung auch noch im Erwachsenenalter Familienbeihilfe beziehen, in manchen Bundesländern nicht besonders sozial behandelt werden, sagen wir es ein­mal so.

Beispielsweise ist es in Niederösterreich so, dass, wenn Menschen mit schwerer Be­hinderung um Mindestsicherung ansuchen, die Familienbeihilfe abgerechnet wird. Die Familienbeihilfe gebührt aber schwerbehinderten Menschen, um sozusagen ihre Zu­satzkosten, die ihnen aus ihrer Behinderung entstehen, zumindest teilweise abzude­cken. Man hat den Eindruck, dass manche Länder offensichtlich glauben, dass sie Teil des Einkommens wäre. Familienbeihilfe ist kein Einkommen, und daher ist dieser An­trag des Kollegen Öllinger unbedingt zu unterstützen.

Gerade eine Menschengruppe, die es besonders schwer hat, die es aufgrund ihrer Be­hinderung ohnehin schon doppelt oder dreifach schwer hat, noch zusätzlich finanziell zu bestrafen, ist etwas, das nicht nachvollziehbar ist. Daher werden wir diesem Antrag selbstverständlich unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.13.13

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Werter Herr Minister! Hohes Haus! Kollegin Belakowitsch hat den Antrag schon vorgestellt. Wir haben schon in der Fra­gestunde zu diesem Thema gesprochen. Minister Hundstorfer hat auch gesagt, dass weitere Verhandlungen mit den Ländern notwendig sind, um zu einer einheitlichen Re­gelung in diesen Belangen zu kommen.

Ich finde, dass es sehr wichtig ist, dass wir heute diese Diskussion zur Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung führen, da diese ein Sprungbrett in ein selbständiges Leben ist. Viele verschiedene politische Vertreterinnen und Vertreter in unserem Land haben die Mindestsicherung gerade in den letzten Wochen sehr in den Schmutz gezogen und gar nicht darauf hingewiesen, dass die Mindestsicherung der Wiedereingliederung ins Berufsleben dient, dass die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher gesunken ist und dass es Maßnahmen gibt, dass man von der Mindestsicherung wieder zurück zu einer Arbeit kommt, wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert wird. In Wien gibt es da mit 26 Prozent ein sehr gutes Ergebnis im Vergleich zu anderen österreichischen Bundes­ländern, wo es nur 19 Prozent schaffen.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine wirksame Maßnahme, die wir getrof­fen haben. Das zeigt aber auch, dass es sehr viele Menschen durch ihr geringes Er­werbseinkommen notwendig haben, diese Mindestsicherung zu bekommen. Das heißt, da ist der Auftrag an die Wirtschaft da, dass Arbeitsplätze, von denen man leben kann, zur Verfügung gestellt werden.

 


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