Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Herr Kollege Einwallner, das ist wirklich ein Thema für Sie. Es ist unfassbar, dass ein Bundesland sagt: Das X, das wir da lesen, erkennen wir als ein U. Das ist ein U und kein X. Da frage ich mich dann: Was ist die Qualität von Verträgen, die der Bund mit den Ländern schließt, wenn einzelne Länder sagen, dass ihnen das wurscht ist, sie er­kennen ein U und kein X? (Beifall bei den Grünen.)

Da frage ich mich natürlich im Weiteren: Was heißt das denn, Herr Bundesminister, wenn Sie sagen, wir verhandeln? Ich verstehe schon, Sie wollen da irgendwie noch mit den Ländern reden, aber verhandeln kann man darüber eigentlich nicht, denn es gibt eine klare Vereinbarung. An diese haben sich die Bundesländer auch dann zu halten, wenn ein Vertragsbruch sanktionslos ist.

Das ist das Problem bei diesen Artikel-15a-Vereinbarungen, ein Vertragsbruch ist sanktionslos. Wir schließen Verträge ab – und zwar Dutzende Verträge, da geht es nicht nur um die Mindestsicherung. Auch in dieser Sitzung haben wir schon wieder, glaube ich, eine Artikel-15a-Vereinbarung abgeschlossen. Wenn sich dann irgendein Bundesland nicht daran hält, ist es auch wurscht, oder?

Nein, es ist nicht wurscht. Und darum glauben wir, dass man dem Problem nur da­durch Herr werden kann, dass der Bundesgesetzgeber noch einmal auch für die Län­der klar definiert, was als Einkommen zu betrachten ist.

Gut, im Ausschuss haben Sie gesagt, Sie sagen nichts. Jetzt habe ich schon die Stel­lungnahme der Abgeordneten Lapp gehört, die aber eher nicht zum Thema, sondern allgemein zur Mindestsicherung war. Es würde mich schon interessieren, wie Abge­ordnete aus den entsprechenden Bundesländern oder insgesamt – denn wir sind ja gemeinsam Gesetzgeber – das Problem sehen, wenn Länder sagen: Es ist uns wurscht, was wir an Verträgen abgeschlossen haben, denn wir definieren ein X wie ein U und halten uns deshalb auch nicht daran.

Das würde mich wirklich interessieren. Daher bitte ich Sie, sich zu diesem Problem nicht zu verschweigen, nicht allgemein zur Mindestsicherung zu sprechen, sondern auch auf diesen Punkt einzugehen. Da geht es um eine ganz konkrete Personen­gruppe – und das ist noch dazu eine, die das auch verdient hat. Es handelt sich um behinderte Menschen, mit denen kann man nicht so umspringen. (Beifall bei den Grü­nen.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Einwallner. 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.21.22

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Geschätzte ZuschauerInnen und ZuseherInnen vor den Fernsehapparaten! Dem, was Herr Kollege Öllinger jetzt ausgeführt hat, kann und muss man aus steiri­scher Sicht widersprechen, denn die Steirer und die Steiermark halten sich immer an die Verträge, die sie abschließen.

Aber Sie führen ja hier in diesem Punkt Niederösterreich an. Ich kann Ihnen dazu nur sagen – was Sie nicht dazusagen; Kollegin Lapp war ja ausschlaggebend dafür, dass es nicht kommt –: Vollzugsprobleme in diesem Punkt gibt es in Wien. Und das Wiener Kontrollamt hat das auch bestätigt. (Abg. Mag. Lapp: Bitte!?) Aber das sagen Sie ja nicht dazu. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Keine Sorge, die Länder wissen schon, was sie tun. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jene­wein: Offensichtlich nicht!) Da mache ich mir keine Sorgen. Die Länder wissen, was sie tun. (Abg. Öllinger: Rechtsbrecher!) Aber es gab ja auch schon bei den vorherigen Tagesordnungspunkten eine solch tolle Stimmung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite